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Lexikon » Buchstabe I

Rechnungswesen, BWL, VWL Lexikon | I |



IBAN: Die IBAN bezeichnet eine standardisierte weltweit gültige Kontonummer (engl. „International Bank Account Number“). Sämtliche existierende (...)



IFO-Geschäftsklimaindex: Um einen möglichst repräsentativen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung geben zu können, ermittelt das in München (...)



Index: Der Index ist eine Kennziffer, welche der Darstellung der Entwicklung von Kursen oder Erträgen dient. Eine gebräuchliche Form ist der Aktien – (...)



Inflation: Unter dem Begriff Inflation ist ökonomisch betrachtet eine positive Veränderung des Preisniveaus zu verstehen – also Preissteigerungen. (...)



Insider: Der Begriff Insider ist durch den §13 Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG genau definiert. Insider sind Personen, welche aufgrund ihrer (...)



Insolvenz: Die Insolvenz beschreibt den Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens bzw. einer Privatperson. Dieser liegt in der Regel dann vor, (...)



Insolvenzverfahren: Kann ein Verbraucher bzw. ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen, dann kann ein (...)



Insolvenzverfahren: Laut Insolvenzrecht können alle Schuldner, die zahlungsunfähig sind, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. (...)



Internetkredit: Der Internetkredit stellt eine Sonderform des Kleinkredites dar und wird auch als Netzkredit bezeichnet. Hierbei erfolgt die gesamte (...)



Inventar: Das Inventur ergibt es aus der Inventur (= Bestandsaufname) und umfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. (...)



Inventurdifferenz: Um eine Inventurdifferenz überhaupt ermitteln zu können, muss sorgfältig, regelmäßig und fortlaufend ein Warenbestand erfasst werden, (...)



Investmentfonds: Investmentfonds ermöglichen dem Anleger die Investition in unterschiedlichste Wertpapiere, ohne dass dieser dabei selbst aktiv in diese (...)



Investmentzertifikat: Investmentzertifikate verbriefen den Anteil des Anlegers am Sondervermögen eines Kapitalanlagegesellschaft, also am Vermögen des (...)



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