Individualversicherung
Individualversicherung verständlich & knapp definiert
Zu den Individualversicherungen zählen alle Policen, die Versicherungsnehmer freiwillig abschließen können. Pflichtmitgliedschaften bestehen hingegen vor allem bei Sozialversicherungen wie etwa der Kranken- oder der Rentenversicherung. In Ausnahmefällen können Versicherungsnehmer aber auch hier eine eigene Individualversicherung wählen.- chevron_right Individualversicherung – Merkmale leicht erklärt
- chevron_right Individualversicherung und Sozialversicherung
- chevron_right Pflichtversicherung verbraucherfreundlich
- chevron_right Individualversicherung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Bei einer Individualversicherung entsteht das Versicherungsverhältnis, weil sich der Versicherungsnehmer und der Versicherer hierauf auf Basis eines privatwirtschaftlichen Vertrags einigen. Im Gegensatz dazu stehen die Pflichtversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer kraft Gesetz Mitglied werden muss.
Individualversicherung – Merkmale leicht erklärt
In Deutschland besteht für den Abschluss von Versicherungen grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das gilt allerdings nicht für die Sozialversicherungen, hier müssen Arbeitnehmer beispielsweise zwangsweise in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Insofern werden Individualversicherungen also freiwillig auf Basis eines Vertrags zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft geschlossen. Arten der Individualversicherung sind:
- Personenversicherung: Hierunter fallen alle Policen, die Risiken einer Person absichern. Dazu gehören etwa private (freiwillige) Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen, die private Altersvorsorge oder Lebensversicherungen.
- Kompositionsversicherung: Ein anderer Begriff für die Kompositionsversicherung ist „Sachversicherung“. Entsprechend sichern solche Policen alle Risiken ab, die sowohl Sach- als auch Unfallschäden abdecken. Beispiele sind die allgemeine Haftpflichtversicherung, eine Kraftfahrtversicherung oder die Unfallversicherung.
- Industrieversicherungen: Versicherungsprodukte für Unternehmen werden in aller Regel separat betrachtet. Schließlich stellen sie besondere Anforderungen an die Versicherungen. Typisch für diesen Bereich sind – neben Sach- und Haftpflichtversicherungen – die Bauleistungsversicherung, eine Transportversicherung oder die spezielle Produkthaftpflichtversicherung.
Individualversicherung und Sozialversicherung
Bereits angeklungen ist, dass Individualversicherung und Sozialversicherung generell in einem Gegensatz zueinander stehen. Kann der Versicherungsnehmer beispielsweise frei entscheiden, ob er eine private Haftpflichtversicherung abschließt, ist das bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht der Fall. Sofern ein Arbeitnehmer angestellt ist, muss er sich grundsätzlich gesetzlich versichern lassen.
Allerdings bestehen von der Sozialversicherungspflicht durchaus einige Ausnahmen:
- Geringfügig Beschäftigte müssen sich nicht pflichtversichern.
- Selbstständige müssen weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch die Arbeitslosenversicherung oder die Krankenkasse einzahlen.
- Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze (rd. 58.000 Euro) verdient, darf sich zumindest freiwillig privat krankenversichern.
Pflichtversicherung verbraucherfreundlich
Obwohl die Sozialversicherungssysteme eine Pflichtmitgliedschaft voraussetzen, ist das System als solches alles andere als negativ zu bewerten. Denn durch die hohe Anzahl an Mitgliedern sind beispielsweise die Krankenversicherungen so finanzstark, dass wirklich allen Versicherungsnehmern geholfen werden kann. Würden sich beispielsweise junge Arbeitnehmer aufgrund ihres geringen Krankheitsrisikos nicht krankenversichern, könnte dieses Solidarsystem nicht funktionieren.
Individualversicherung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eine Individualversicherung wird auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft abgeschlossen
- Im Gegensatz hierzu stehen die Sozialversicherungen, bei denen eine Pflichtmitgliedschaft besteht
- Zu den Individualversicherungen gehören etwa die Haftpflichtversicherung oder eine Lebensversicherung
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