Rechnungswesen » Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung befindet sich zwischen der Kostenarten und der Kostenträgerrechnung. Sie dient dazu, die Gemeinkosten den Orten der Entstehung - also den Kostenstellen - verursachungsgerecht zu zuordnen. Diese Zuordnung wird nicht aus Spaß oder Langeweile vorgenommen - sie bildet eine wichtige Basis für die Zuschlagskalkulation.
Da im Mittelpunkt der Kostenstellenrechnung der Betriebsabrechnungsbogen steht, wird dieser hier auch im intensivsten behandelt.