Stufenleiterverfahren


Das Stufenleiterverfahren ist eine Form der Kostenverteilung, die verwendet wird, um nicht direkt zuordenbare Kosten – sogenannte sekundäre Kosten – auf die einzelnen Hauptkostenstellen zu verteilen.

Aus dem Ergebnis können Zahlen für die Kalkulation abgelesen werden, um zu den direkt kalkulierbaren Kosten ( Material, Fertigung) mittels prozentualen Aufschlägen die Gemeinkosten in der Kalkulation berücksichtigen zu können.

Stufenleiterverfahren - Beispiel&nbsp

Das hört sich jetzt kompliziert an, deshalb hilft hier am Besten ein Beispiel bzw. eine Aufgabe weiter:

Gegeben sind folgende Daten aus der Buchhaltung:

Löhne / Gehälter: Produktion 100.000 €
Lager 4.000 €
Fuhrpark 2.000 €
Gehälter Produktionsleitung 5.000 €
Gehälter Verwaltung / GF 15.000 €
Material: Materialkosten 50.000 €
Hilfsmaterial 5.000 €
Abschreibungen Maschinen / Produktion 30.000 €
Lager 2.000 €
Fuhrpark 4.000 €
Verwaltung / Vertrieb 5.000 €

Die Fragestellung ist, wie die nicht direkt auf den Artikel zuordenbare Kosten – z.B. Verwaltung, Fuhrpark, Lager etc. - in die Kalkulation einfließen können.

Man erstellt zuerst einen BAB und verteilt die Kosten auf die einzelnen Kostenstellen. Danach werden die Gemeinkosten, wenn nötig in mehreren Stufen – daher das Wort Stufenleiterverfahren – auf die Hauptkostenstellen verteilt.

Stufenleiterverfahren Beispiel

Die Hilfskostenstellen werden nach den Gegebenheiten verteilt:

  • Der Fuhrpark wird zu gleichen Teilen für die Materialbeschaffung und für die Auslieferung der fertigen Ware eingesetzt.
  • Das Lager wird zu 2/3 für Rohmaterial und zu 1/3 für fertige Ware genutzt. Achtung: hier werden die auf das Lager verteilten Fuhrparkkosten mit verteilt!
  • das Hilfsmaterial wird zu 100% auf den Materialbedarf aufgeschlagen
  • die Produktionsnebenkosten werden zu 100% auf die Fertigung umgerechnet

Und was kann man jetzt daraus ablesen?


Erinnern wir uns an das vereinfachte Kalkulationsschema:

Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
--------------------------------
= Materialkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten
--------------------------------
= Herstellkosten
+ Verwaltung / Vertrieb
--------------------------------
= Selbstkosten

Aus dem BAB können wir nun ablesen, dass als Materialgemeinkosten ein Aufschlag von 22% und für die Fertigungsgemeinkosten 3,8% anzusetzen sind. Für Verwaltung und Vertrieb sind 13,3% hinzuzurechnen.
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