Jahresabschluss
Mit dem Jahresabschluss wird eine Geschäftsperiode (i. d. R. ein Geschäftsjahr) abgeschlossen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt gem. § 242 einen Jahresabschluss vor.
Durch den Jahresabschluss wird der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens bemessen.
Er stellt damit die Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen dar. Zudem können sich Außenstehende Einsicht in die finanzielle Lage des Unternehmens verschaffen. Mit dem Jahresabschluss wird zudem die Besteuerung eines Unternehmens bemessen.
Bei Einzelunternehmen (z. B. e. K.) und Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG) gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, gem. § 246 HGB, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen.
Jahresabschluss Grundlagen
Wertberichtigungen
- Wertberichtigung Einführung
- Einzelwertberichtigungen
- Pauschalwertberichtigungen
- Bestandsveränderung
- Bewertung von Forderungen
- Bewertung von Umlaufvermögen
- Forderungsausfall
Rechnungsabgrenzungsposten
Rückstellungen
- Rückstellungen
- Rückstellungsarten
- Rückstellungen buchen
- Rückstellungen für zukünftige Betriebsprüfungen
Jahresabschlussanalyse / Bilanzanalyse
Jahresabschluss in der Praxis
- Jahresabschluss nach HGB / IFRS
- Einnahmeüberschussrechnung (EÜR)
- Ausschüttungssperre
- Währungsumrechnung im Einzelabschluss
- Kapitalflussrechnung
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