Kapitalgesellschaften


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Kapitalgesellschaften werden von mehreren Personen gegründet, um einen bestimmten Unternehmenszweck zu realisieren. Die gegründete Gesellschaft ist eine eigenständige, juristische Person, die beispielsweise selbst Kredite aufnehmen oder Vermögen verwalten darf.

Die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft haften daher nicht mit ihrem privaten Vermögen, sondern lediglich mit den getätigten Einlagen für das Unternehmen. Gängige Formen von Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Merkmale von Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften besteht eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft an sich und den Gesellschaftern. So existiert immer eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, die Privatvermögen der Anteilseigner bleiben von Unternehmensaktivitäten unberührt. Allerdings wird eine Einlage zur Gründung der Kapitalgesellschaft fällig.

Wie hoch dieses Mindestkapital ausfallen muss, ist von Form zu Form verschieden. Im Falle der GmbH sind es beispielsweise 25.000 Euro, welche die oder der Gründer einbringen muss. Höhere Einlagen sind ebenfalls möglich, in der Praxis aber eher unüblich, weil Kapital gebunden wird.

Die Kapitalgesellschaft wird – mit Ausnahme der 1-Personen-GmbH und der UG – immer von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Für die Gründung müssen je nach Rechtsform unterschiedlichste Anforderungen wie Nachweise der Qualifikation, Eröffnungsbilanzen, notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag oder eine Eintragung ins Handelsregister eingehalten werden.

Führung einer Kapitalgesellschaft

In der Praxis ist bei Kapitalgesellschaften häufig eine Trennung von Inhaber und Management vorzufinden. Große Konzerne werden meist von einem Geschäftsführer geleitet, dem das Unternehmen gar nicht gehört. Er wird dann von den Anteilseignern oder einem Aufsichtsrat eingesetzt, der wiederum die Interessen der Anteilseigner vertritt. In wirtschaftlicher Hinsicht ist der Geschäftsführer aber mit umfänglichen Vollmachten ausgestattet und kann das Unternehmen weitgehend autark leiten. In regelmäßigen Abständen muss er allerdings Bericht über die Unternehmensentwicklung und die eigenen Tätigkeiten ablegen.

Auch die Buchführung von Kapitalgesellschaften ist an recht strikte Vorschriften gebunden, die im Detail im Handelsgesetzbuch geregelt sind. Grundsätzlich besteht – anders als bei Freiberuflern oder Personengesellschaften – immer die Pflicht zur doppelten Buchführung.

Außerdem existiert eine sogenannte Publikationspflicht: Die Jahresabschlüsse müssen alle beim Bundesanzeiger in elektronischer Form vorgelegt werden. Aktiengesellschaften müssen außerdem alle Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen könnten, direkt publizieren.

Steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften

Die Ermittlung von Gewinnen und Verlusten erfolgt bei Kapitalgesellschaften immer auf Basis der strikt vorgegebenen Buchführung. Aus steuerlicher Sicht werden die Gewinne der Kapitalgesellschaft dann eigenständig und zunächst unabhängig von den Anteilseignern behandelt. Das gilt insbesondere für die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragssteuer.

Nach Abzug dieser Steuern verbleibt ein Restbetrag, der als Unternehmensgewinn bezeichnet wird – sofern er positiv ist. Dieser Gewinn wird dann nicht an den Geschäftsführer, sondern die Anteilseigner ausbezahlt. Diese müssen das Einkommen abermals im Rahmen der Kapitalertragssteuer versteuern. Alternativ dazu können die Gesellschafter bestimmen, dass ein Teil des Gewinns im Unternehmen verbleibt (Thesaurierung). Dadurch können beispielsweise neue Maschinen gekauft oder Produktionsstätten errichtet werden.

Formen von Kapitalgesellschaften

Zu den klassischen Kapitalgesellschaften zählen insgesamt vier verschiedene Unterarten, die im Wirtschaftsleben sehr geläufig sind:

  • Die GmbH muss von mindestens einer Person gegründet werden. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro und legt automatisch die Verteilung der Anteile auf die Gesellschafter fest. Im Gesellschaftsvertrag müssen die Firma, der Sitz und der Geschäftsgegenstand angegeben werden. Das oberste Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung, das mit vollständigen Beschlussrechten ausgestattet ist. Die Leitung übernimmt bei Familienunternehmen häufig der Besitzer der GmbH, alternativ werden externe Geschäftsführer angestellt.
  • Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die meist für größere Konzerne genutzt wird. Das Grundkapital liegt bei mindestens 50.000 Euro und wird anschließend in Aktien verbrieft. Diese Wertpapiere können an der Börse gehandelt werden. Aktiengesellschaften werden von einem Vorstand geleitet (Beschluss- und Geschäftsführungsfunktion), einem Aufsichtsrat kontrolliert und zusätzlich der Hauptversammlung beeinflusst (Stimm- und Beschlussrechte).
  • Die Unternehmergesellschaft (UG) ist gerade bei kleineren Unternehmen beliebt. Sie benötigt lediglich 1 Euro an Stammkapital und bildet das Pendant zur englischen Limited. Eine UG muss solange Rücklagen bilden, bis ihr Stammkapital bei 25.000 Euro liegt und eine Umwandlung zur GmbH durchgeführt werden kann.
  • Die Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis (KGaA) kombiniert die KG und die AG miteinander. Es gibt sowohl Komplementäre, die nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften, als auch Kommanditisten, die persönlich für das Unternehmen haften. Zudem ist ein Stammkapital in Höhe von 50.000 Euro vorgeschrieben, das in Aktien verbrieft wird.

Vor- und Nachteile von Kapitalgesellschaften

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft hat für den Unternehmer verschiedene Vor- und Nachteile:


  • Vorteilhaft ist, dass der Unternehmer nicht selbst mit seinem Vermögen haften muss.
  • Zudem können Anteile des Unternehmens jederzeit verkauft werden. Dadurch können vor allem bei Aktiengesellschaften hohe finanzielle Mittel generiert werden, die dann wiederum im Unternehmen investiert werden.
  • Kapitalgesellschaften schaffen Vertrauen. Durch das Stammkapital werden Gläubiger im Insolvenzfall zumindest teilweise entschädigt. Zudem lässt die Rechtsform auf eine gewisse Professionalität schließen, was die Anbahnung neuer Geschäftsbeziehungen vereinfacht.
  • Gleichzeitig ist die Mindesteinlage recht hoch.
  • Auch die Buchführung ist sehr umfangreich und innerhalb der EU bürokratisch gehalten. Fast immer muss das Unternehmen eine eigene Abteilung hierfür gründen.
  • Die Unternehmensgründung selbst ist ebenfalls mit hohem Aufwand verbunden.

Übersicht der Kapitalgesellschaften



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