Bewertung von Umlaufvermögen


Für die Bewertung des Umlaufvermögens ist vor allem das strenge Niederstwertprinzip von großer Bedeutung. Das besagt, dass von mehreren möglichen Wertansätzen der jeweils niedrigere angesetzt werden muss.

Mögliche Bewertungsmaßstäbe für das Umlaufvermögen



Ein noch niedrigerer Wert kann angesetzt werden, wenn in der nächsten Zeit große Wertschwankungen zu erwarten sind und auf diese Weise Korrekturen vermieden werden können, oder wenn der steuerlich zulässige Wert niedriger ist und damit Handels- und Steuerbilanz übereinstimmen.

Dieser abweichende Wertansatz darf in der Zukunft auch dann beibehalten werden, wenn die Gründe für diesen verringerten Wertansatz keinen Bestand mehr haben (sog. Beibehaltungswahlrecht). Wird auf dieses Wahlrecht verzichtet, kann eine Zuschreibung bis auf den aktuellen Zeitwert erfolgen.

Bewertung von Umlaufvermögen: Herstellungskosten als Basis

Sofern Gegenstände des Umlaufvermögens zu ihren Herstellungskosten bewertet werden sollen, dürfen dabei auch Wertminderungen aufgrund von Abnutzungen und anteilig auch Betriebs- und Verwaltungskosten berücksichtigt werden. Nicht in diese Kalkulation einfließen dürfen dagegen Vertriebskosten.

Sammelbewertung

Mit einer Sammelbewertung kann die Bewertung gleichartiger Bestandteile des Umlaufvermögens vereinfacht werden. Dabei wird von dem Gedanken ausgegangen, dass entweder die zuerst oder die zuletzt eingelagerten Waren das Lager zuerst wieder verlassen (Last In First Out, beziehungsweise First In First Out-Verfahren).         

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