Verträge


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Verträge sind ein essenzieller Bestandteil moderner Volkswirtschaften. Nur wenn zwei Parteien rechtlich bindende Verträge schließen können, ist ein effizientes Wirtschaften möglich.

Grundsätzlich können Verträge zwischen Wirtschaftssubjekten frei geschlossen werden, lediglich gängige Gesetze bilden die Grenzen der Privatautonomie.

Merkmale eines Vertrages

Verträge sind als eine Art Werkzeug von Wirtschaftssubjekten anzusehen, durch die Geschäfte klar geregelt werden können. Beide Vertragsparteien haben dabei Rechte und Pflichten zu erfüllen. Wer beispielsweise einen Einkauf beim Bäcker tätigt, muss diesem das Geld für die Ware übereignen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bäcker dazu, nach Erhalt des Geldes die Brötchen oder das Brot ohne Mängel auszuhändigen. Klare Regelungen für den Abschluss von Verträge, deren Merkmale und Strafen bei der Nichteinhaltung zu treffen, ist Aufgabe von Juristen.

  • Ein Vertrag kommt durch Annahme und Angebot zustande.
  • Ein Angebot ist eine klare Willenserklärung, die sich an eine spezielle Person richtet. Zu unterscheiden hiervor sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten (Preise in Regalen von Supermärkten sind daher nicht verbindlich, sondern lediglich eine Aufforderung dazu, dass Konsumenten an der Kasse ein Kaufangebot abgeben).
  • Die Annahme eines Angebots erfolgt immer unverändert.
  • Verträge bedürfen nicht zwingend der Schriftform oder irgendeiner anderen Form. Lediglich für spezielle Fälle wie Kredit- oder Mietverträge sieht der Gesetzgeber die Schriftform als verbindlich an.

Wirtschaftliche Bedeutung von Verträgen

Verträge schaffen im Wirtschaftsleben vor allem eins: Sicherheit. Beide Vertragsparteien definieren in der Regel möglichst genau, worin Leistung und Gegenleistung bestehen. Schließen Unternehmen beispielsweise einen langfristigen Lieferantenvertrag ab, kann der Zulieferer seine Produktion genau planen. Der Zulieferer stellt dann Mitarbeiter ein, kauft seinerseits wiederum benötige Rohstoffe und erstellt Produktionspläne. Anschließend werden die Waren an den Käufer geliefert und dieser überweist das Geld.

Ohne den Abschluss eines (schriftlichen) Vertrages über den Auftrag, hätte der Käufer eine unheimlich starke Verhandlungsposition:


  • Der Zulieferer würde alle benötigten Waren wie vereinbart produzieren.
  • Sind die Waren erst produziert, hat der Zulieferer bereits viel Geld in deren Herstellung investiert.
  • Ohne vertragliche Bindung ist der Käufer aber nicht dazu verpflichtet bzw. kann nicht dazu gezwungen werden, die Waren tatsächlich anzunehmen.
  • Wenn die Waren nicht angenommen und bezahlt würden, müsste der Zulieferer einen immensen Verlust hinnehmen.
  • Das weiß der Käufer und kann in Nachverhandlungen den Preis zu seinen Gunsten stark senken.
  • Wenn der Zulieferer dieses Verhalten bereits im Vorhinein erahnt, kommt es erst gar nicht zur Produktion der Waren.
  • Ohne vertragliche Bindung entsteht daher ein wirtschaftlicher Effizienzverlust, weil ein für beide Seiten gutes Geschäftes aufgrund von Unsicherheit nicht zustande kommt.

Probleme bei der Vertragsgestaltung

Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich zunächst ein logischer Schluss: Unternehmen sollten möglichst immer ausführliche Verträge abschließen, um Sicherheit zu schaffen. Dadurch wird die gesamtwirtschaftliche Effizienz erhöht und alle Vertragsparteien profitieren. In der Praxis ist die Gestaltung von Verträgen aber äußerst schwierig und komplex. Beim Kauf von Brötchen beim Bäcker mögen beide Parteien noch alle Eventualitäten abdecken können, bei langfristigen Kooperationen von Unternehmen ist das unmöglich.

Die allzu kleinschrittige und detaillierte Ausarbeitung von Verträgen würde den Unternehmen zudem ein entscheidendes Maß an Flexibilität nehmen. Ein Beispiel: ein großer Autohersteller möchte langfristig Reifen von einem Zulieferer beziehen. Dazu schließen die beiden Unternehmen einen Zulieferervertrag ab, der Preise, Absatzmengen und die Qualität der Reifen starr definiert.


  • Der klassische Vertrag wird für einmalige Geschäfte wie etwa den Einkauf beim Bäcker verwendet. Er kann alle Eventualitäten regeln und definiert Leistung und Gegenleistung vollständig.
  • Der neoklassische Vertrag eignet sich für längerfristige Geschäftsbeziehungen, im Rahmen dessen sich nicht mehr alle Eventualitäten abdecken lassen. Die Verträge sind dadurch an einigen Stellen unvollständig, um beispielsweise auf Änderungen der Nachfrage, der Preise oder anderer externer Faktoren reagieren zu können. Damit die Vertragspartner diese Flexibilität aber nicht ausnutzen, werden Vertragsstrafen für den Fall des Vertragsbruchs definiert. Die Leistung und Gegenleistung an sich sind recht detailliert im Vertrag ausgeschrieben. Beispiele hierfür sind etwa Projekt- oder Bauverträge.
  • Ein relationaler Vertrag wird aufgesetzt, wenn Unternehmen dauerhaft miteinander kooperieren möchten. Die Verträge sind dann bewusst stark unvollständig gehalten, auch Leistung und Gegenleistung können sich im Zeitablauf ändern. Damit eine Partei die andere nicht nach dem Abschluss des Vertrages ausnutzen kann, muss nach Möglichkeit ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis hergestellt werden.
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