Kreditvertrag
Kreditvertrag verständlich & knapp definiert
Ein Kreditvertrag ist die Basis eines Kreditgeschäfts. Der Vertrag definiert die genaue Kreditsumme, regelt die Rückzahlungsmodalitäten und legt die zu zahlenden Zinsen fest. Sofern es sich beim Kreditnehmer um einen Verbraucher handelt, muss der Kreditvertrag schriftlich ausgestaltet werden.- chevron_right Kreditvertrag: Inhalt und Bestandteile
- chevron_right Kreditvertrag kündigen – ist das möglich?
- chevron_right Form des Kreditvertrags
- chevron_right Kreditvertrag – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Ein Kreditvertrag oder Darlehensvertrag ist eine schriftliche, vertragliche Vereinbarung über die Gewährung eines bestimmten Kredits. In Deutschland bedarf dieser – anders als viele andere Vertragsformen – immer der Schriftform.
Kreditvertrag: Inhalt und Bestandteile
In einem Kreditvertrag sind grundsätzliche Pflichten und Rechte der Vertragsparteien geregelt. Beispielsweise wird schriftlich festgehalten, dass der Kreditgeber den entsprechenden Darlehensbetrag auszahlen und der Kreditnehmer diesen inklusive Zinsen wieder zurückzahlen muss. Bei der genauen Ausgestaltung geben sich für beide Vertragsparteien einige Spielräume, wie ein Blick auf die Vertragsbestandteile zeigt:
- Kreditart und Kreditbetrag
- Kreditzinsen
- Kreditlaufzeit / Tilgung
- Kreditsicherheiten
- Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
- Sonstige Vereinbarungen
Beide Vertragsparteien können sich etwa darauf einigen, dass der Kredit über einen Zeitraum von 10 Jahren getilgt wird. Aber auch Varianten mit einer Laufzeit von nur einem Jahr oder von 25 Jahren sind möglich. Allerdings kommt der Bank die besondere Pflicht zu, die Bonität des Kreditnehmers ausgiebig zu prüfen. Dies soll verhindern, dass Banken wahllos Kredit vergeben, wie es beispielsweise im Zuge der Immobilien- und späteren Finanzkrise 2007/2008 gekommen ist.
Kreditvertrag kündigen – ist das möglich?
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber nicht vor, dass ein bestehender Kreditvertrag gekündigt werden kann. Von Seiten des Kreditnehmers ist das nur möglich, wenn er die komplette Restschuld entweder aus Eigenkapital oder durch eine Umschuldung tilgen kann. Dann muss aber in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichtet werden. Diese entschädigt das Kreditinstitut für alle fest eingeplanten Zinsgewinne.
Von Seiten der Bank ist die vorzeitige Kündigung nur bei einem außerordentlichen Grund möglich. Hierbei muss es sich um einen Vertrauensbruch von Seiten des Kreditnehmers handeln, der so schwerwiegend ist, dass ein Aufrechterhalten des Vertrags unzumutbar ist.
Form des Kreditvertrags
Rein formell muss der Kreditvertrag stets in Schriftform vorliegen, sofern es sich um ein Verbraucherdarlehen einigen. Einzige Ausnahme: Der Dispositionskredit kann ohne nochmalige schriftliche Zustimmung genutzt und wieder getilgt werden. In der Theorie ist es im unternehmerischen Umfeld möglich, Kreditverträge mündlich zu schließen. Allerdings ist dies in der Praxis mehr als unüblich, so dass sich beide Vertragsparteien stets auf die Schriftform einigen.
Im Falle des Verbraucherdarlehens gibt der Gesetzgeber nicht nur den grundsätzlichen Inhalt des Vertrags vor. Beispielsweise existiert durch die Preisangabenverordnung eine Pflicht für Banken, stets den Effektivzins und nicht nur den Sollzins angeben.
Kreditvertrag – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Der Kreditvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Kreditgebern und Kreditnehmern
- Er bedarf im Falle von Verbraucherdarlehen stets der Schriftform
- Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich
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