Arten von Kaufverträgen


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Es ist üblich, nach den Bestimmungen von Vertragsinhalten verschiedene Arten des Kaufs zu unterscheiden:

1. Unterscheidung nach der Bestimmung von, Art, Beschaffenheit und Güte der Ware

Gattungskauf - Stückkauf
Handelt es sich bei dem gekauften Gegenstand um eine vertretbare Sache, dann spricht man von einem Gattungskauf. Eine vertretbare Sache wird in mehreren gleichartigen Ausfertigungen hergestellt und kann deshalb durch andere Stücke der gleiche Sache ersetzt werden.
Beim Kauf der Drehgestelle durch den Büromöbelhersteller handelt es sich also um einen Gattungskauf. Weil ein Drehgestell durch ein anderes (gleichartiges) Drehgestell ausgetauscht werden kann.
Der Gegensatz zum Gattungskauf ist ein Stückkauf. Dabei kann eine einmalige Sache nicht gleichartig wiederbeschafft werden. Der Kauf eines Orginalgemäldes eines Künstlers wäre ein Stückkauf.

Kauf nach Probe – Kauf auf Probe
Beim Kauf nach Probe erfolgt der Kauf auf der Grundlage früher bezogener Waren („wie gehabt“) oder nach einer vom Verkäufer übergegeben Probe.
Der Büromöbelherstelle könnte die Drehgestelle beim Lieferer „ABC“ bestellen und darauf hinweisen, dass die Ausführung wie bei früheren Drehgestellen sein soll.
Wenn die Rollen beim Drehgestell neu konstruiert wurden, dann lässt sich der Büromöbelhersteller ein Muster dieser neuen Rollen übergeben. Wenn dann Drehgestelle bestellt werden, dann müssen bei der Beschaffenheit und Güte die Rollen diesem Muster entsprechen.

Beim Kauf auf Probe handelt es sich um einen Kauf mit Rückgaberecht innerhalb einer vereinbarten Frist.
Der Lieferer „ABC“ hat ein neues Drehgestell entwickelt. Dieses überlässt er dem Büromöbelhersteller für eine bestimmte Zeit „zur Probe“, damit dieser prüfen kann, ob dieses neue Drehgestell für seine Bürostühle geeignet ist.
Ein Kaufvertrag wird erst abgeschlossen, wenn eine bestimmte Zahl der neuartigen Drehgestelle bestellt wird.

Bestimmungskauf (Spezifikationskauf)
Beim Bestimmungskauf wird ein Kaufvertrag über den Kauf einer bestimmten Menge, z.B. über 1000 Drehgestelle angeschlossen. Der Käufer (der Büromöbelhersteller) behält sich da Recht vor, Einzelheiten hinsichtlich der Ware innerhalb einer vereinbarten Frist zu bestimmen. Er kann dann z.B. die Form der Gestelle oder die Art der Rollen für die Drehgestelle noch näher bestimmen. Dies hat den Vorteil, dass der Lieferer bereits mit dem Auftrag planen kann und der Käufer die Einzelheiten entsprechend der Wünsche seiner Kunden noch anpassen kann.

2. Unterscheidung nach der Bestimmung der Lieferzeit

Sofortkauf
Der Büromöbelhersteller bestellt Drehgestelle beim Lieferer „ABC“ mit dem Hinweis „Lieferung sofort“. Die Lieferung muss dann unmittelbar nach der Bestellung erfolgen.

Terminkauf
Der Büromöbelhersteller bestellt Drehgestelle beim Lieferer „ABC“ mit dem Hinweis „Lieferung Ende August“ oder „ Lieferung zwei Monate nach Auftragseingang“. Die Lieferung muss dann innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen.

Fixkauf
Der Büromöbelhersteller bestellt Drehgestelle beim Lieferer „ABC“ mit dem Hinweis „Lieferung am 27.Jan. fix“. Die Lieferung muss dann genau zu diesem Termin erfolgen. Mit Einverständnis des Käufers kann die Lieferung auch vor diesem Termin erfolgen.

Kauf auf Abruf
Beim Kauf auf Abruf wird ein Kaufvertrag über den Kauf einer bestimmten Menge, z.B. über 1000 Drehgestelle angeschlossen. Im Gegensatz zum Bestimmungskauf sind aber alle Einzelheiten über die Drehgestelle im Kaufvertrag festgelegt. Es wird aber vereinbart, dass der Zeitpunkt der Lieferung vom Käufer noch festgelegt werden kann bzw. dass Teilmengen zu bestimmten Zeitpunkten abgerufen werden.

Der Büromöbelhersteller hat hier den Vorteil, dass er große Mengen bestellen kann und damit z.B. Mengenrabatte ausnutzen kann. Er hat auch den Vorteil einer geringeren Menge bei der Lagerhaltung und spart damit Lagerkosten.
Der Lieferer „ABC“ hat den Vorteil, dass er für die Fertigung mit einer größeren Menge planen kann. Er hat den Nachteil, dass er zu dem vereinbarten Termin sofort liefern muss und daher größere Mengen am Lager bereithalten muss.



3. Unterscheidung nach der Bestimmung der Zahlungszeit

Kauf gegen Vorauszahlung
Wenn im Kaufvertrag die gesamte Zahlung oder eine Teilzahlung vor der Lieferung vereinbart wurde, dann spricht man von einem Kauf gegen Vorauszahlung.

Eine Teilzahlung vor Lieferung bzw. weitere Teilzahlungen nach Bestellung sind in der Praxis üblich bei Kaufverträgen, die eine lange Fertigungsdauer heben, z.B. beim Bau von Schiffen oder Flugzeugen. Der Verkäufer möchte damit erreichen, dass er nicht die gesamten Kosten für die Zeit der Fertigung vorfinanziert.
Außerdem erhöhen Teilzahlungen die Sicherheit hinsichtlich der Abnahme des Kaufgegenstandes.
Die gesamte Zahlung vor der Lieferung könnte der Lieferer „ABC“ verlangen, wenn der Büromöbelhersteller ein Neukunde ist, dessen Bonität er noch nicht einschätzen kann.

Barkauf
Wenn im Kaufvertrag Barkauf vereinbart wurde, dann muss der Käufer mit der Lieferung zahlen.
Überbringt der Lieferer „ABC“ durch eigenen LKW die bestellten Drehgestelle und ist im Kaufvertrag die sofortige Zahlung vereinbart, dann muss der Büromöbelhersteller die Ware unmittelbar bezahlen. Die Zahlung kann in bar oder auch electronic cash erfolgen. Der LKW Fahrer hat dann eine Inkassovollmacht.

Kauf auf Ziel
Wenn im Kaufvertrag ein Zahlungsziel vereinbart wurde, dann muss der Käufer spätestens zum Ablauf des Termins zahlen. Mit dem Zahlungsziel räumt der Verkäufer dem Käufer eine Kredit ein. Ein Zahlungsziel im Kaufvertrag zwischen dem Lieferer „ABC“ und dem Büromöbelhersteller kann lauten: „Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto Kasse“.

Die Fristberechnung beginnt dann mit dem Rechnungsdatum. Zahlt der Büromöbelhersteller 10 Tage nach dem Rechnungsdatum, dann kann er vom Rechnungsbetrag für die vorzeitige Zahlung 2% Skonto abziehen.
Zahlt der Büromöbelhersteller 30 Tage nach dem Rechnungsdatum, dann muss er den vollen Rechnungsbetrag zahlen.
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