Insolvenzgericht
Kurz & einfach erklärt:
Insolvenzgericht verständlich & knapp definiert
Ein Insolvenzgericht ist ein Gericht, das für das Insolvenzverfahren zuständig ist. Er wird immer dann relevant, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig werden. Der folgende Überblick informiert kompakt über Zuständigkeit, Funktionen und Sitz von Insolvenzgerichten. Auch auf das Insolvenzverfahren und die damit verbundenen Schritte wird in diesem Zusammenhang eingegangen.notes Inhalte
- chevron_right Insolvenz unter der Lupe
- chevron_right Der Zuständigkeitsbereich von Insolvenzgerichten
- chevron_right Aufgaben des Insolvenzgerichts
- chevron_right Einleitung des Insolvenzverfahrens
- chevron_right Privatpersonen und Gewerbetreibende sowie spezielle Berufsgruppen
- chevron_right Zusammenfassung Insolvenzgericht
Insolvenz unter der Lupe

Der Zuständigkeitsbereich von Insolvenzgerichten
Paragraph 3 der Insolvenzordnung regelt, dass der Gerichtsstand des Schuldners den Ort des zuständigen Insolvenzgerichts bestimmt. In der Regel ist dies das Amtsgericht der Gemeinde des Schuldners. Befindet sich dessen wirtschaftlicher Mittelpunkt dort nicht, ist das regional dann betroffene Amtsgericht zuständig. Weiterhin ist geregelt, dass nach dem Eröffnen des Insolvenzverfahrens an einem Gericht alle anderen Insolvenzgerichte nicht mehr in Frage kommen. Das Insolvenzgericht befindet sich in der Regel in einem Amtsgerichtsbezirk, das auch ein Landgericht hat. Die Bezirke können hier eigene Regelungen treffen.Aufgaben des Insolvenzgerichts
Die Aufgabenpalette, die ein Insolvenzgericht erfüllt, ist genau festgelegt. Hierzu zählen:- die Prüfung des Insolvenzantrags, dem stattgegeben werden, der aber auch abgelehnt werden kann
- die Bestellung und Kontrolle des zuständigen Insolvenzverwalters
- das Schuldenbereinigungsverfahren inklusive des Schuldenbereinigungsplanes
- die Gläubigerversammlung einberufen
Einleitung des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren kann sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner beantragt werden. Der Insolvenzverwalter ist wesentliche Figur im Insolvenzverfahren. Er wird vom Insolvenzgericht bestellt, ist von den Beteiligten also nicht frei wählbar. Wichtig ist die Unabhängigkeit von Gläubiger und Schuldner, um unabhängig und rechtssicher handeln zu können. Oft sind es Rechtsanwälte, auch Fachanwälte, die mit dieser Tätigkeit betraut werden und die diese nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in Rechnung stellen.Privatpersonen und Gewerbetreibende sowie spezielle Berufsgruppen
Das Insolvenzgericht ist nicht nur zuständig, wenn bei einem klassischen Unternehmen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bestehen sollten. Es ist auch die richtige Adresse, wenn Selbstständige oder Freiberufler zahlungsunfähig geworden sind. Auch Privatpersonen, die natürlichen Personen, fallen in diese Gerichtsbarkeit, wenn sie insolvent geworden sind. Allerdings unterscheidet sich das vom Insolvenzgericht eingeleitete Verfahren bei den beiden Gruppen von Privatpersonen durch ein deutliches Merkmal. Während nach einem erfolglosen Schuldenbereinigungsverfahren Privatpersonen die Restschuldbefreiung angedacht ist, steht für Unternehmen die Auflösung auf dem Plan.Zusammenfassung Insolvenzgericht
- Amtsgericht im Zuständigkeitsbereich
- zuständig für Insolvenzantrag, Schuldenbereinigung, Gläubigerversammlung und Bestellung des Insolvenzverwalters
- Privatpersonen, Freiberufler, Selbstständige und klassische Unternehmen fallen in die Gerichtsbarkeit des Insolvenzgerichts, wenn sie zahlungsunfähig sind.
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