IAS IFRS


Kurz & einfach erklärt:

IAS IFRS verständlich & knapp definiert

IAS (International Accounting Standards) und IFRS ( International Financial Reporting Standards) beschreiben die internationalen Rechnungslegungsstandards. Diese Regeln dienen den Unternehmen zur einheitlichen Aufstellung der Jahresabschlüsse. IAS und IFRS sind international vergleichbar mit dem Handelsgesetzbuch in Deutschland.

Ohne internationalen Vergleich der Betriebsergebnisse hätte es der Weltmarkt schwer. IAS IFR ist die Abkürzung für International Financial Reporting Standards, jene Regeln, die bei der Rechnungslegung für alle gelten. Unberührt bleiben davon die nationalen Vorschriften, bei uns also die deutschen Gesetze für Jahres- und Konzernabschlüsse. Sie müssen nur dazu passen. Da die Regeln der IFRS international gelten, wird eine Vergleichbarkeit ermöglicht und Transparenz, also Einblicke in Firmenzahlen, staatenübergreifend möglich. Die Abkürzung IAS meint diese Regeln im engeren Sinn und bedeutet International Accounting Standards. Praktisch geht es um nichts anderes als Regeln für das Rechnungswesen. Sie schaffen einen Rahmen für die nationalen Gesetzgeber der einzelnen Staaten, da sich auch diese Rechtsvorschriften immer etwas ändern.

Diesen Rahmen nennt man Framework. Grundsätzlich werden sie in Englisch verfasst, doch schon die Übersetzungen werden treuhänderisch abgewickelt, so dass Irrtümer durch Übersetzungsfehler hintangehalten werden. Der Inhalt dieser Normen richtet sich nach zwei Grundprinzipien: Oberstes Prinzip dabei ist der Grundsatz der Periodenabgrenzung, wo es um die richtige zeitliche Zuordnung von Positionen geht. Andernfalls bliebe ein enormer Spielraum zur Schaffung unrichtiger Eindrücke. Als nächstes ist das Fortführungsprinzip zu nennen, welches die Linie zur Bewertung der Bilanzposten geht. Auch hier verbliebe ansonsten ein breites Feld zu verfälschten Eindrücken.

Es besagt, dass bei der Bewertung immer davon auszugehen ist, dass der Betrieb weitergeführt wird. Charakteristisch unterscheiden sich diese Normen von unserem Handelsrecht insofern, als dieses vor allem auf Gläubigerschutz ausgerichtet ist und Erstere nur korrekte Informationen über dieVermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern müssen. Bei uns sind die Regeln erst verbindlich seit ihrer Unterzeichnung der EU-Kommission, die für alle Mitgliedstaaten gilt. Im Amtsblatt der Europäischen Union werden sie immer aktuell veröffentlicht. Nur diese Veröffentlichungen sind für uns verbindlich – das ist deshalb von Bedeutung, weil es durchaus möglich ist, dass die Übersetzungen durch die Kommission unbeabsichtigt manchmal andere Interpretationen zulassen. Das ist im Endeffekt problematisch. Richtet man sich aber nach der deutschen Variante im Amtsblatt, handelt man gesetzeskonform.


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