Ideenschutz


Kurz & einfach erklärt:

Ideenschutz verständlich & knapp definiert

Den Ideenschutz als solchen gibt es in Deutschland nicht. Unternehmen können keine Schutzrechte für Ideen beantragen, sondern immer nur für deren Ausgestaltung in Form von Marken oder Patenten.
notes Inhalte

Den Ideenschutz gibt es in Deutschland nicht. Denn bloße Ideen sollen nicht zu Gunsten eines einzelnen monopolisiert werden und sind somit nicht schutzfähig. Erst die Ausgestaltung dieser Ideen lässt sich in Form von Marken, Patenten oder anderen Rechten schützen.

Warum gibt es keinen Ideenschutz?

Den „Ideenschutz“ als Rechtsbegriff gibt es nicht, er existiert ausschließlich umgangssprachlich. Gemeint ist hiermit, dass Unternehmen versuchen, neue Geschäftsideen zu schützen und geheim zu halten. Dadurch sollen die Konkurrenten nicht von neuen Produkten oder anderen Innovationen erfahren, bis diese wirklich marktreif sind. Bis dahin ist es jedoch nicht möglich, die Idee als solche rechtlich zu schützen:

  • Könnte eine bloße Idee geschützt werden, würde dies die Innovationsfreudigkeit der Wirtschaft schwächen. Denn dann würden Unternehmen pauschal „alle möglichen“ Ideen schützen.
  • Ideen zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie noch unvollständig und allgemein sind. Insofern könnten Unternehmen nicht präzise definieren, was genau sie eigentlich schützen wollen würden.


Insofern sind die Unternehmen selbst dafür verantwortlich, neue Ideen zu schützen
. So arbeiten meist nur Mitarbeiter mit spezieller Freigabe an neuen, innovativen Technologien. Auch Informationen hierüber werden nur sehr spärlich und kontrolliert an die Öffentlichkeit getragen.

Schutz der Ausgestaltung der Idee

Sehr wohl geschützt werden können hingegen konkrete Ausgestaltungen von Ideen. Dazu zählen insbesondere:

  • Marken: Unternehmen können Schrift- und Bildmarken rechtlich schützen lassen. Möglich ist das aber nur, wenn die Marken nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch zuzuordnen sind.
  • Patent: Technische Innovationen wie beispielsweise die Ausgestaltung einer bestimmten, elektronischen Pumpe lassen sich ebenfalls schützen. Hierbei darf es sich jedoch nicht um Grundlagenforschung handeln, diese kann nicht geschützt werden.

Ideenschutz – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Ideenschutz an sich gibt es nicht
  • Sehr wohl möglich ist es aber, die konkrete Ausgestaltung einer Idee in Form von Marken oder Patenten zu schützen
  • Bis die Idee marktreif ist, müssen die Unternehmen diese etwa durch Geheimhaltung schützen

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