Istkaufmann
Istkaufmann verständlich & knapp definiert
Ein Istkaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.- chevron_right Kriterien für die Kaufmannseigenschaft
- chevron_right Abgrenzung zu Kannkaufmännern
- chevron_right Pflichten eines Kaufmanns
- chevron_right Istkaufmann - Zusammenfassung:
Als Istkaufmann fungiert jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Es existiert kein Wahlrecht, das stellt der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs klar. Im zweiten Absatz definiert er ein Handelsgewerbe als jeden Gewerbebetrieb, außer er erfordert nach Art oder Umfang keinen Geschäftsbetrieb in kaufmännischer Weise. Istkaufmänner unterliegen den Regeln des Handelsrechts, insbesondere dem Handelsgesetzbuch.
Kriterien für die Kaufmannseigenschaft
Diese Ausnahmen sind im Gesetzbuch nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vermutung der Kaufmannseigenschaft und die Beweislastumkehr. Wer sich nicht als Istkaufmann sieht, muss das belegen. Bei der Beurteilung fließen zahlreiche quantitative und qualitative Kriterien. Beispiele:
- quantitativ: Betriebskapital, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Anzahl der Betriebsstätten
- qualitativ: Umfang des Sortiments, Vielfalt der Transaktionen, Lagerhaltung
Aus der Betrachtung dieser Aspekte ergibt sich die Gesamtbewertung. Besteht eine Kaufmannseigenschaft, müssen Istkaufmänner ihren Betrieb im Handelsregister eintragen lassen. Die Tätigkeit als Istkaufmann beginnt aber bereits mit der Aufnahme des Handelsgewerbes, die Eintragung im Handelsregister ist eine daraus resultierende Pflicht. Sie hat ausschließlich eine deklaratorische Funktion.
Abgrenzung zu Kannkaufmännern
Kaufleute, die der Gesetzgeber nicht als Istkaufmänner betrachtet, können die Kaufmannseigenschaft durch Eintragung in das Handelsregister erwerben. Das gilt erstens für alle Kleingewerbetreibende, die nach Art und Umfang nicht automatisch ein Kaufmann sind (§ 2 HGB). Zweitens trifft das auf land- und forstwirtschaftliche Unternehmen zu (§ 3 HGB).
Das Eintragen in das Handelsregister begründet in diesen Fällen die Kaufmannseigenschaft, sie hat eine konstitutive Bedeutung. Dieser Unterschied zeigt sich auch bei der Auflösung. Kannkaufmänner lösen ihr Handelsgewerbe durch Löschung aus dem Handelsregister auf. Bei Istkaufmännern hängt das nicht von einer Löschung aus dem Register ab, die Auflösung erfolgt erst mit der Aufgabe des Gewerbebetriebs.
Pflichten eines Kaufmanns
Istkaufmänner müssen die vielfältigen Regeln des Handelsrechts beachten, welches auch als Sonderprivatrecht für Kaufleute bezeichnet wird. Eine Besonderheit stellt zum Beispiel der Handelsbrauch dar, der bei Geschäften zwischen Kaufleuten die Rahmenbedingungen setzt. Mit der Kaufmannseigenschaft gehen zudem vier Grundpflichten einher:
- Registerpflicht: Kaufmänner müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.
- Buchführungspflicht: Kaufleute müssen Bücher führen, sofern sie nicht zwei Jahre hintereinander weniger als 600.000 Euro Jahresumsatz und weniger als 60.000 Euro Überschuss erzielt haben. Diese detaillierte Form der Rechnungslegung dient der Transparenz und damit dem Gläubigerschutz.
- Geschäftsbriefe: Kaufmänner müssen auf jedem Geschäftsbrief Mindestangaben tätigen, unter anderem müssen sie den Ort ihrer Handelsniederlassung, das zuständige Registergericht und die Nummer der Eintragung nennen.
- inhaltliche Gestaltung: Der Gesetzgeber gibt auch grundlegende Aspekte der Firmenführung vor. Die Bestimmungen finden sich im Firmenordnungsrecht des HGB sowie in Sondergesetzen.
Istkaufmann - Zusammenfassung:
- Kaufmannseigenschaft durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in kaufmännischer Weise
- Eintragung im Handelsregister hat nur deklaratorische Funktion
- Art und Umfang des Geschäftsbetriebs als Kriterien
- Kannkaufmänner haben dagegen ein Wahlrecht
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