Insolvenz
Insolvenz verständlich & knapp definiert
Privatpersonen oder Unternehmen müssen Insolvenz anmelden, wenn sie laufende Forderungen nicht mehr begleichen können. Sobald die Insolvenz eingetreten ist, dürfen keine neuen Vertragsgeschäfte mehr eingegangen werden.- chevron_right Eintreten der Insolvenz von Unternehmen
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Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt immer dann vor, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Beispielsweise kann der Schuldner einen Kredit nicht mehr tilgen oder offene Rechnungen begleichen.
Eintreten der Insolvenz von Unternehmen
Von Insolvenz ist in der Regel im Zusammenhang mit Unternehmen zu sprechen. Sind Privatpersonen betroffen, wird meist der spezifischere Begriff „Verbraucherinsolvenz“ verwendet. Im unternehmerischen Umfeld tritt der Fall der Insolvenz generell bei folgender Sachlage ein:
- Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, weil hierfür nicht die benötigte Liquidität zur Verfügung steht. Auch für die Zukunft ist keine Besserung dieses Zustandes in Sicht.
- Überschuldung: Die Schulden des Unternehmens überwiegen das Vermögen.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Sofern der Schuldner bereits weiß, dass er seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann, ist ebenfalls von Insolvenz zu sprechen.
Welcher rechtliche Insolvenzgrund vorliegen kann, hängt auch immer von der Art des Unternehmens ab. Bei natürlichen Personen (Einzelunternehmer, eigetragener Kaufmann), OHG und KG ist nur die Zahlungsunfähigkeit ein Grund für die Insolvenz. Sofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt, kann es auch durch Überschuldung zur Insolvenz kommen.
Folgen der Insolvenz
Sobald das Unternehmen bzw. die Unternehmensführung den Fall der Insolvenz feststellt, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Allerdings gilt die Pflicht hierzu nur für Kapitalgesellschaften. Erfolgt der Antrag für das Verfahren nicht binnen drei Wochen nach Bekanntwerden der Insolvenz, macht sich der Geschäftsführer unter Umständen der Insolvenzverschleppung strafbar.
Eine direkte Folge der Insolvenz ist, dass das Unternehmen keine wirtschaftlichen Aktivitäten mehr ausführt. Unverzüglich wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der sich um eine mögliche Abwicklung des Unternehmens kümmert. Zunächst wird dabei versucht, das Unternehmen doch noch weiter fortzuführen. Möglich ist dies etwa durch außergerichtliche Einigungen mit den Gläubigern oder eine Neustrukturierung von Geschäftsprozessen.
Sofern diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, verkauft der Insolvenzverwalter das komplette Vermögen des Unternehmens. Beispielsweise werden Restbestände von Produkten verkauft oder das Firmengelände zwangsversteigert. Aus der so entstandenen Insolvenzmasse befriedigt der Verwalter anschließend die Ansprüche der Gläubiger. In der Regel können diese nicht vollständig bedient werden, so dass jeder Gläubiger lediglich einen Anteil am erzielten Erlös erhält.
Insolvenz – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Insolvenz beschreibt den Zustand der Zahlungsunfähigkeit von Wirtschaftssubjekten
- Bei Kapitalgesellschaften kann auch Überschuldung für die Insolvenz sorgen
- Durch die Insolvenz muss die Geschäftstätigkeit eingestellt werden
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