Insolvenzplan
Insolvenzplan verständlich & knapp definiert
Ist ein Unternehmen nicht zahlungsfähig, meldet es Insolvenz an. Die Abwicklung dieser unterliegt den Regeln der Insolvenzordnung. Das Unternehmen hat jedoch mit dem Insolvenzplan die Möglichkeit, in Abstimmung mit den Gläubigern den Ablauf der Insolvenz in bestimmten Aspekten individuell zu gestalten.- chevron_right Inhalt und Ausarbeitung des Insolvenzplans
- chevron_right Inkrafttreten des Insolvenzplans
- chevron_right Insolvenzplan – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Der Insolvenzplan gibt einen genauen Rahmen dafür vor, wie die Insolvenz eines Unternehmens abgewickelt werden soll. Dabei weicht er von der eigentlichen Insolvenzordnung ab, wurde aber einvernehmlich zwischen Schuldner bzw. Insolvenzverwalter und Beteiligten vereinbart.
Inhalt und Ausarbeitung des Insolvenzplans
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, muss es Insolvenz anmelden. Dabei ist das Insolvenzverfahren durch die Insolvenzordnung detailliert geregelt. Allerdings bietet der Gesetzgeber den Beteiligten gewisse Möglichkeiten an, Aspekte andersartig zu gestalten. Konkret müssen dazu entweder der Schuldner oder der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan ausarbeiten, der den Ablauf der Insolvenz genau darlegt.
Unter anderem geht das insolvente Unternehmen darauf ein, in welche Gruppen sich die Gläubiger unterteilen lassen (Bsp.: Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Kunden). Zudem müssen bisher getroffene Maßnahmen detailliert dargestellt werden. Beispielsweise kann der Insolvenzverwalter bereits erste Mitarbeiter entlassen, um kurzfristig für Liquidität zu sorgen und schon einen Teil der Forderungen begleichen. Auch für die Zukunft geplante Maßnahmen, die nach und nach aus der Insolvenz führen sollen, sind im Plan zu beschreiben.
Inkrafttreten des Insolvenzplans
Den Insolvenzplan darf der Schuldner nicht einfach autark verfolgen, er muss von allen Beteiligten abgesegnet werden. Es bedarf dazu einer Abstimmung der Gläubiger im Rahmen der Gläubigerversammlung. Auch das Insolvenzgericht muss dem Plan zustimmen, darf aber nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ablehnen.
Tritt der Plan dann in Kraft, so hat sich der Schuldner penibel an die Erfüllung zu halten. Mögliche Erlässe von Forderungen oder Stundungen haben nur dann Gültigkeit, wenn die übrigen Ansprüche ohne erhebliche Verzögerungen durchgesetzt werden können.
Insolvenzplan – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Im Rahmen des Insolvenzplans wird ein Ablauf der Insolvenz fernab der sonst üblichen Insolvenzordnung ausgearbeitet
- Der Plan bedarf der Zustimmung aller Beteiligten, insbesondere der Gläubigerversammlung
- Nach dem Inkrafttreten muss der Schuldner den Insolvenzplan detailliert befolgen, andernfalls verliert dieser seine Gültigkeit
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