Regelinsolvenz


Kurz & einfach erklärt:

Regelinsolvenz verständlich & knapp definiert

Das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts nennt sich Regelinsolvenz. Die Ziele der Regelinsolvenz sind die Restschuldbefreiung, die Fortführung der selbstständigen Tätigkeit und der Pfändungsschutz des Schuldners.
notes Inhalte

Bei der Regelinsolvenz handelt es sich um ein in der Insolvenzordnung vorgesehenes Verfahren, die Verfahrensgrundsätze sind in § 5 der Insolvenzordnung geregelt. Das Verfahren wird am zuständigen Amtsgericht mit dem Ziel eröffnet, dass alle Gläubiger gem. geltendem Recht angemessen und gem. ihrer Gläubigerposition befriedigt werden.

Eine Regelinsolvenz kann sowohl zur Auflösung des betroffenen Unternehmens führen oder aber auch - oft bei entsprechendem Gläubigerverzicht - ein bedeutender Schritt zur Fortführung sein. Der Geschäftsführer bzw. verantwortliche Manager hat keine Wahlfreiheit, ob er die Insolvenz eröffnen möchte. Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand.

Funktion und Sinn der Insolvenz

Aktenordner Regelinsolvenz
Regelinsolvenz: das allgemeine Insolvenzverfahren des deutschen Rechts
Das deutsche Unternehmensrecht kennt viele Rechtsformen der Unternehmen bei denen die Haftung auf das Eigenkapital des Unternehmens begrenzt ist und die Gesellschafter nicht unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für Fehler oder Schulden haften.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die Aktiengesellschaft können dafür als Beispiele genannt werden. Im Gegenzug für diese eingeschränkte Haftung ist es im Sinne des Vertrauensschutzes von Gläubigern aber auch erforderlich, dass sich Unternehmen nur in angemessenem Ausmaß verschulden und trotz fehlender Fortführungsprognose nicht noch jahrelang weiter Schulden aufhäufen.

Aus diesem Grund gibt es eine Pflicht zur Einleitung des Insolvenzverfahrens, bei denen das Gericht als neutrale und recht schaffende Instanz eingeschaltet wird. Dieses sorgt für eine ordnungsgemäße Forderungsaufstellung, die der deutschen Rechtslage entsprechende Bedienung der offenen Forderungen und ggf. für die Abwicklung des Unternehmens.

Neben dem Gläubigerschutz ist der Sinn der Insolvenz auch eine Fortführung des Unternehmens zu prüfen. Also festzustellen, ob nur eine kurzfristige Überschuldung vorliegt oder langfristige Zahlungsunfähigkeit unvermeidbar ist.


Wesentliche Schritte bei der Regelinsolvenz


Bei der "normalen" Insolvenz werden alle Forderungen und Vermögensgegenstände bzw. Guthaben eines Unternehmens erfasst und gegenüber gestellt. Bei den Vermögensgegenständen werden in einem ersten Schritt alle diejenigen Vermögensgegenstände ausgesondert, die beispielsweise aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes oder spezieller Leasingverträge nicht dem Eigentum des Unternehmens zuzurechnen sind und an die Gläubiger zurückgegeben. Dies ist deshalb notwendig, weil es in Deutschland nicht erlaubt ist, als Gläubiger Waren oder Gegenstände mit Gewalt von einem Schuldner zurückzuholen.

Die verbleibende Vermögensmasse wird dann auf die Gläubiger verteilt. In einem ersten Schritt werden die sog. bevorrechtigten Forderungen bedient wie beispielsweise (Unternehmens-) Schulden an den Staat und die Sozialversicherungsträger und ähnliches. Danach erfolgt die Bedienung der Verbindlichkeiten gegenüber den weiteren Gläubigern.

Auch wenn die Insolvenzmasse zur Bedienung der Schulden bei weitem nicht ausreicht - was der Regelfall sein dürfte - sind damit die Ansprüche der Gläubiger auf Zahlung erloschen. Bei komplexeren Insolvenzverfahren erhalten die Gläubiger oftmals nur einen niedrigen Prozentsatz ihrer Forderungen. Deshalb sind Bonitätsprüfungen oder Scoring-Verfahren insbesondere bei größeren Forderungen an der Tagesordnung. Aufgrund der nach der korrekten Abwicklung des Insolvenzverfahrens erfolgenden Restschuldbefreiung müssen die Gläubiger nicht bediente Forderungen ausbuchen bzw. wertberichtigen.

Die Regelinsolvenz kann zusammenfassend wie folgt beschrieben werden:

  • Sie ermöglicht die faire Behandlung bzw. Auszahlung von Forderungen im Falle von Überschuldung von Unternehmen
  • Das Amtsgericht führt als neutrale dritte Stelle dieses Verfahren um die Übereinstimmung mit deutschem Recht sicherzustellen
  • Sie ist ein risikoreduzierendes Verfahren, weil es Unternehmen nicht erlaubt ist, unbegrenzt Schulden anzuhäufen

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