GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)


Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) stellt die bekannteste Form aller Kapitalgesellschaften dar. Als juristische Person ist die GmbH voll rechtsfähig. Ihre Gründung muss notariell beurkundet und das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden.

Vor Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages ist das Unternehmen eine Vorgründungsgesellschaft. Nachdem die notarielle Beurkundung erfolgt ist, handelt es sich bis zur Eintragung in das Handelsregister um eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung“ (GmbH i. G.). Der Zusatz i. G. soll andeuten, dass sich die Gesellschaft sich noch in der Gründungsphase (Vor-GmbH) befindet.

Die Vor-GmbH ist schon teilrechtsfähig, was bedeutet, dass sie beispielsweise Grundstücke erwerben kann. Um eine GmbH zu gründen muss außerdem ein Stammkapital (haftendes Eigenkapital) in Höhe von 25000 Euro aufgebracht werden.

Die Gesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter jeweils mit ihrem Gesellschaftsanteil. Jeder Gesellschafter wird gemäß seinem Anteil am Stammkapital der GmbH am Gewinn beteiligt.

Eine Gewinnausschüttung erfolgt erst nach vollständiger Abdeckung der Verluste. Die GmbH stellt ein selbstständiges Steuersubjekt dar, d.h. sie muss Körperschafts- und Vermögenssteuer zahlen. Die einzelnen Gesellschafter sind außerdem einkommenssteuerpflichtig.

GmbH - die wichtigsten Fakten


  • Rechtsfähigkeit: ja
  • Anzahl Personen: mind. 1
  • Eintragung ins Handelsregister: ja
  • Mindestkapital: 25000 Euro
  • Geschäftsleitung: ein oder mehrere Geschäftsführer, nach Vertrag
  • Gewinn und Verlust:anteilig nach Höhe der Einlage
  • Haftung: nur mit dem Geschäftsvermögen
  • Eigenkapital: Einlagen der Gesellschafter

Stammkapital der GmbH

Die Gesellschafter einer GmbH haften nicht persönlich für diese, sondern sind mit eigenem Stammkapital an der Gesellschaft beteiligt.

Bei der Gründung einer GmbH wird ein festes Gesellschaftskapital (Stammkapital) von 25.000,00 € vorgeschrieben. Die Stammeinlage eines jeden Gesellschafters muss dabei mindestens 100,00 € betragen und durch 50 teilbar sein. Sofern die Stammeinlage nicht gleich in voller Höhe einbezahlt werden soll, muss jeder Gesellschafter mindestens ein Viertel der übernommenen Stammeinlage vor Eintragung in das Handelsregister einzahlen, wobei mindestens die Hälfte des Stammkapitals in das Gesellschaftsvermögen eingeflossen sein muss. Bareinlagen müssen bei Gründung also nur zu 25% erbracht werden. Das Stammkapital kann in Geld oder Sachwerten aufgebracht werden und durch neue Gesellschafter erweitert werden, wobei Sacheinlagen einen Sachgründungsbericht mit Belegen erfordern.
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