Gläubiger


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Gläubiger stehen mit Schuldnern in einem Schuldverhältnis: Sie fordern von ihnen eine bestimmte Leistung. Dabei kann es sich unter anderem um eine finanzielle Leistung, die Lieferung einer Ware oder die Bereitstellung von Dienstleistungen handeln. Der Rechtsbegriff des Gläubigers findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 241 BGB) definiert. Im Wirtschaftsleben fungieren natürliche und juristische Personen ständig als Gläubiger sowie als Schuldner.

Vielfältige Formen des Schuldverhältnisses

Gläubiger verfügen gegenüber dem Schuldner über eine Forderung, diese kann unterschiedliche Gestalt haben. Bei einem Kredit besteht die Forderung einer Bank darin, dass der Schuldner die vereinbarten Raten zu den jeweiligen Terminen überweist. Bei einem Kaufvertrag besitzt der Gläubiger den Anspruch, dass Käufer die Rechnungssumme zum vertraglich fixierten Termin begleichen. Zugleich übernimmt der Verkäufer hinsichtlich der Ware aber auch die Rolle des Schuldners: Er steht in der Pflicht, das Produkt im festgelegten Zustand rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Geltendmachung finanzieller Ansprüche

Kommt ein Schuldner der berechtigten Forderung eines Gläubigers nicht nach, muss der Gläubiger seine Ansprüche geltend machen. Bei ausbleibenden Geldzahlungen eröffnet er zuerst das außergerichtliche Mahnverfahren, er setzt bei den Mahnungen bestimmte Zahlungsfristen und verlangt meist Mahngebühren. Viele Unternehmen übertragen diese Aufgabe zumindest ab einer bestimmten Mahnstufe an Inkassobüros, um sich von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Davon zu unterscheiden ist das gerichtliche Mahnverfahren. Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beantragen. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb einer bestimmten Frist beziehungsweise begleicht die Forderung, kann das zuständige Gericht einen Vollstreckungsbescheid ausstellen.

Ausbleiben anderer Leistungen

Ein anderes Vorgehen sieht die Rechtsprechung vor, wenn ein Gläubiger Anspruch auf eine Ware oder eine Dienstleistung hat. Bei Leistungsstörungen muss er in der Regel eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags, etwa der Lieferung einer bestellten Ware, setzen. Erst wenn diese Frist ohne Vertragserfüllung verstreicht, empfehlen sich weitere Schritte wie eine Klage. Welche Ansprüche er geltend machen kann, hängt vom jeweiligen Fall ab. Zum Teil können Auftraggeber nur ein Rücktrittsrecht wahrnehmen, zum Teil können sie Schadensersatz fordern.

Risikominimierung bei Gläubigern

Auftraggeber von Waren und Dienstleistungen reduzieren ihr Risiko, indem sie gezielt vertrauenswürdige Auftragnehmer aussuchen. Besteller im Internet achten zum Beispiel auf den Ruf eines Unternehmens und auf Gütesiegel. Bei Geldforderungen gibt es zwei Möglichkeiten. Firmen können Vorkasse verlangen, das Geld direkt entgegennehmen oder speziell im E-Commerce auf Zahlsysteme wie PayPal und Sofortüberweisung zurückgreifen. Schwieriger lässt sich die Risikominimierung bei langfristigen Verträgen mit regelmäßigen Forderungen realisieren, dazu zählen Darlehen, Mobilfunk- und Versicherungsverträge. In diesen Fällen prüfen die Anbieter in unterschiedlicher Intensität die Bonität eines Verbrauchers. Dafür stehen Auskunfteien wie die Schufa zur Verfügung, diese listen vergangene Zahlungsverfehlungen und schätzen anhand unterschiedlicher Merkmale die Kreditwürdigkeit. Bei Kreditverträgen bestehen Dienstleister darüber hinaus meist auf Einkommensnachweisen.

Verzicht auf Forderungen

Vielfach erhalten Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderungen, das tritt insbesondere bei Insolvenzverfahren für Unternehmen sowie bei Verbraucherinsolvenzverfahren ein. In diesem Fall ist der Schuldner überschuldet. Gläubiger verzichten dann entweder freiwillig auf Forderungen, um zumindest einen gewissen Anteil zu erhalten. Oder der Verzicht geschieht entgegen ihres Willens, weil beim Verbraucherinsolvenzverfahren zum Beispiel die Mehrheit der Gläubiger oder das Gericht entsprechend entscheidet.

Gläubiger - die wichtigsten Stichpunkte:

  • fordert vom Schuldner eine bestimmte Leistung
  • Geltendmachung durch Mahnverfahren und gerichtliche Schritte
  • Risikominimierung im Vorfeld wichtig
  • häufig Teilverzicht bei Insolvenzverfahren

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