Rückkaufswert
Rückkaufswert verständlich & knapp definiert
Der Begriff des Rückkaufswertes kommt aus der Versicherungsbranche. Es ist der Betrag, der einem Versicherungsnehmer zusteht, wenn er den Versicherungsvertrag beenden will. Der Betrag ist durch die Höhe der bereits eingezahlten Versicherungsbeiträge abzüglich Verwaltungs- oder Risikokosten gekennzeichnet.- chevron_right Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung
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- chevron_right Rückkaufswert – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Der Rückkaufswert eines Versicherungsvertrages gibt an, zu welchem Wert der Versicherungsnehmer seinen betreffenden Vertrag kündigen kann.
Es handelt sich demnach praktisch um den zum Kündigungszeitpunkt ausgezahlten Auflösungsbetrag. Dieser Wert setzt sich in aller Regel aus den in einen Versicherungsvertrag eingezahlten Beiträgen abzüglich der angefallenen Verwaltungsgebühren und eventueller Risikokosten – zum Beispiel im Rahmen von Lebensversicherungen – zusammen.
Vor allem in den ersten Laufzeitjahres eines Versicherungsvertrages ist der Rückkaufswert noch relativ gering. Das liegt daran, dass die Versicherer einen großen Teil ihrer Verwaltungskosten vermehrt in den ersten Vertragsjahren erheben. Aufgrund dieser Verfahrensweise stehen die Anbieter in der Kritik, weil dadurch allen Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig auflösen, vergleichsweise große Nachteile entstehen.
Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung
Schließen private Verbraucher eine Lebensversicherung ab, so bleibt diese meist auch bis zum Ende des eigenen Lebens bzw. dem Eintritt ins Rentenalter bestehen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer die Police zu einem früheren Zeitpunkt wieder veräußern möchte. Genau in diesem Fall erhält der Rückkaufswert eine hohe Bedeutung, denn hierbei handelt es sich um den Betrag, den die Versicherung bei der frühzeitigen Vertragsauflösung an den Versicherungsnehmer zahlt.
Dabei gilt, dass der Rückkaufswert spätestens seit 2008 gesetzlich klar definiert ist. Es handelt sich beim Rückkaufswert immer um das sogenannte Deckungskapital, das sich wie folgt zusammensetzt:
- Einbezahlte Beiträge
- Überschussbeteiligungen
- Zinsen
Vom Sparanteil werden allerdings die Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen, die die Versicherung veranschlagt hat. Seit dem Jahr 2015 ist jedoch festgelegt, dass diese Kosten bei der Berechnung des Rückkaufwerts nicht höher als 2,5 Prozent der gesamten Beiträge sein dürfen.
Grundsätzlich steigt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung exponentiell an. Schließlich wird das Kapital von Jahr zu Jahr verzinst, wobei die Zinserträge ebenfalls wieder angelegt werden. Der so entstehende Zinseszinseffekt sorgt für eine überproportionale Erhöhung der Zinseinkünfte, so dass auch der Rückkaufswert überproportional wächst.
Rückkaufswert bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Etwas schwieriger ist die Wertermittlung im Falle einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Hier berechnet sich der Rückkaufswert vor allem auf Basis des sogenannten Zeitwerts der Police, der wiederum vom Wert der Fondsanteile abhängt. Dabei gilt: Je mehr Beiträge bereits in die Police einbezahlt worden sind, desto höher fällt das gehaltene Fondsvolumen aus. Allerdings kann es bei der Entwicklung der Fonds durchaus zu Wertschwankungen kommen, so dass der Zeitwert der Police auch geringer als die eingezahlten Beiträge ausfallen kann.
Rückkaufswert – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Der Rückkaufswert ist der derzeitige Wert einer Lebensversicherung
- Zu diesem Betrag muss die Versicherung die Police wieder zurückkaufen
- Einkalkuliert werden unter anderem bezahlte Beiträge, Verzinsung und Gebühren
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