Betriebliche Altersvorsorge


Kurz & einfach erklärt:

Betriebliche Altersvorsorge verständlich & knapp definiert

Im 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge nimmt die bAV die zweite Stufe ein. Hier verspricht der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine finanzielle Unterstützung im Falle des Alters, der Invalidität oder des Todes. Der Arbeitgeber kann die Altersvorsorge unter anderem durch Direktzusage (also Rückstellungen) oder Unterstützungs- und Pensionsfonds realisieren.
notes Inhalte

Von einer betrieblichen Altersvorsorge wird gesprochen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer resultierend aus dem Arbeitsverhältnis Vorsorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge bildet die zweite Schicht im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge, die um die Basisversorgung und die private Altersvorsorge ergänzt wird.

blauer Ordner mit Name betriebliche-Altervorsorge liegt neben Taschenrechner und Geldscheine
Die betriebliche Altersvorsoge - ein Teil der privaten Altersvorsorge

Wege der privaten Altersvorsorge Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Wege zur Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge für seine Mitarbeiter offen. Im Fall einer Direktzusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die sich in ihrer Höhe nach der Höhe der zugesagten Unterstützungsleistungen richten.

Weitere Optionen sind Unterstützungsleistungen über eine sogenannte Unterstützungskasse, eine Pensionskasse, als Direktversicherung oder über einen Pensionsfond. Je nach gewähltem Durchführungsweg ergeben sich Unterschiede in der steuer- und bilanzrechtlichen Handhabung der Unterstützungsleistungen.

Als begünstigte Personengruppen kommen die Angestellten, Arbeiter, Auszubildenden, Vorstände einer Aktiengesellschaft sowie die nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in Betracht.

Betriebliche Altersvorsorge - Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

 

Für den Arbeitnehmer lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge primär aus steuerlichen Vorteilen. Durch die betriebliche Altersvorsorge spart der Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsrechtliche Entgeltanteile ein. Zwar sind die Leistungen (beispielsweise als Rente) später voll steuerpflichtig, allerdings sind die Einkünfte dann auch geringer als in der Erwerbsphase, weswegen der Arbeitnehmer vom geringeren Steuersatz profitiert.

Da die dem Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge zugeführten Entgeltanteile nicht sozialversicherungspflichtig sind, mindert sich für den Arbeitgeber der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Da es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, verbessert sich unter Umständen das Betriebsklima. Da die finanziellen Anreize für langjährige Mitarbeiter steigen, erhöht sich die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen, weswegen dem Arbeitgeber geringere Kosten infolge von Fluktuation entstehen.

Gleichbehandlungsgesetz, Entgeltumwandlungsanspruch und Zusageformen

 

Der Arbeitgeber hat seine Arbeitnehmer grundsätzlich gleich zu behandeln, er darf also einzelne Mitarbeiter durch Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht bevorzugen. Liegt ein Tarifvertrag vor, müssen die Regelungen im Tarifvertrag beachtet werden.

Der Arbeitgeber kann die Leistungen in Form einer Leistungszusage, einer beitragsorientierten Leistungszusage und einer Beitragszusage mit Mindestleistung zusichern. Ferner haben Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung bis vier Prozent des Gehalts).

Zusammenfassung betriebliche Altersvorsorge

  • bei der betrieblichen Altersvorsorge leistet der Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Vorsorgeleistungen für den Arbeitnehmer
  • dem Arbeitgeber stehen verschiedene Durchführungswege offen
  • als begünstigte Personengruppen kommen im Wesentlichen die Mitarbeiter des Unternehmens in Betracht
  • der Arbeitgeber muss das Gleichbehandlungsgesetz beachten
  • Pflichtversicherte in einer gesetzlichen Rentenversicherung haben einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine betriebliche Altersvorsorge

 


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