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Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Rentenversicherung

Rentenversicherung


Die Rentenversicherung dient zur Altersabsicherung der Versicherten. Die heutigen Arbeitnehmer zahlen dabei die Rente derer, die sich zur heutigen Zeit nicht mehr im Arbeitsleben befinden.

Die Rentenversicherung übernimmt allerdings nicht nur die Kosten für die reguläre Altersrente, sondern kommt beispielsweise auch im Falle eines Todes (Witwenrente) oder bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit auf.

Rentenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze


West: 5400 €
Ost: 4550 €

Rentenversicherung - Beitragssatz


19.9 %



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