Rentenversicherung


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Eine Rentenversicherung ist Teil des sozialen Versicherungssystems einer Volkswirtschaft, die vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. In Deutschland greift die gesetzliche Rentenversicherung aber auch bei verminderter Erwerbsfähigkeit und wird im vorzeitigen Todesfall des Versicherten an Hinterbliebene bezahlt. Zu unterschieden ist dabei grundsätzlich zwischen der privaten und der gesetzlichen Rentenversicherung.

Gesetzliche und private Rentenversicherung


In Deutschland sind alle Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Auch die Arbeitgeber zahlen abhängig vom Gehalt der Arbeitnehmer einen Anteil in die Rentenversicherung ein. Das angesammelte Kapital wird mit dem Eintritt ins Rentenalter an die Arbeitnehmer ausbezahlt, wobei die Höhe der Beiträge für die Höhe der Rente ausschlaggebend ist.


Private Rentenversicherungen funktionieren nach denselben Prinzipien, wobei die Mitgliedschaft freiwillig ist. Auch die Höhe der Beitragszahlungen kann in der Regel vom Versicherten frei gewählt werden, diese hat aber ebenfalls einen direkten Einfluss auf die späteren Auszahlungen. Solche Rentenversicherungen werden in der Regel von Arbeitgebern genutzt, weil diese nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zusätzlich nutzen Arbeitnehmer die Versicherungen, um ihre Altersvorsorge zu verbessern.

Leistungen der Rentenversicherung

Wann die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland greift, ist klar geregelt. Insgesamt sind drei Fälle vorgesehen:


  • Rente wegen Alters
  • Rente wegen Todes
  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit


Die Versicherung zahlt in diesen Fällen monatlich Geld an die versicherten Personen, damit das fehlende Arbeitseinkommen kompensiert werden kann. Zusätzlich werden Maßnahmen finanziert, um vermindert Erwerbstätige den Weg zur Teilhabe am Arbeitsleben zu ebnen.

Rentenversicherung – Eintrittsalter

Bereits angeklungen ist, dass der häufigste Versicherungsfall der Eintritt ins Rentenalter ist. Bei privaten Versicherungen kann dieses Alter vergleichsweise frei gewählt werden, wobei sich die meisten Policen am gesetzlichen Rentenalter orientieren. Dieses liegt nach einer Reform aus dem Jahr 2007 bei 67 Jahren, sofern der Arbeitnehmer nach 1965 geboren wurde. Früher in Rente gehen nur Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahren lang einen Beitrag in die Rentenkasse geleistet haben. Theoretisch ist dadurch schon der Eintritt ab der Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

Das Eintrittsalter oder vielmehr die Beitragsjahre haben einen direkten Einfluss auf die Höhe der Rente. Wer vor dem 67. Lebensjahr oder vor dem 45. Beitragsjahr in Rente geht, muss mit Abzügen rechnen. Wer länger Geld in die Rentenkassen einzahlt, der erhält entsprechend höhere Bezüge.

Steuerliche Behandlung der Rentenversicherung

Im Rahmen der Riester- und Rürup-Rente können versicherte Bürger in Deutschland steuerliche Vorteile beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung erzielen. Die hierfür aufgewendeten Beträge sind bis zu einer gewissen Grenze – in der Regel 4 Prozent des Netto-Gehalts – steuerlich absetzbar. Die gesetzlichen Beiträge können hingegen nicht geltend gemacht werden.

 Die späteren Einkünfte im Rentenalter müssen sowohl bei der gesetzlichen als auch der privaten Rentenversicherung versteuert werden. Bis zum Jahr 2005 betrug der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte in Deutschland nur 27 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht kippte diese Regelung allerdings. Seit 2005 müssen daher 50 Prozent der Einnahmen aus einer Rentenversicherung versteuert werden, wobei der Anteil jedes Jahr sukzessive wächst. Ab dem Jahr 2040 sind – ähnlich wie bei Pensionen – volle 100 Prozent der monatlichen Rentenzahlungen steuerpflichtig.

Organisation der Rentenversicherung

Rentenversicherungen im Allgemeinen werden immer von einem Finanzdienstleister verwaltet. Im Falle der privaten Rentenversicherung handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dass diese und in der Regel auch weitere Versicherungen anbietet. Im Falle der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt der Staat die Verwaltung.

In Deutschland ist hierfür seit dem 01. Oktober 2005 die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts gliedert sich in weitere regionale Gebietsträger und verwaltet ein jährliches Haushaltsvolumen von rund 250 Milliarden Euro.

Kritik und Herausforderungen für die Rentenversicherung

Durch den demographischen Wandel ist die gesetzliche Rentenversicherung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer stärker belastet worden, weil das Renteneintrittsalter gleichzeitig gesenkt wurde. Für die Zukunft sehen einige Ökonomen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters als zwingend an. Andernfalls würden die Rentenkassen auf Dauer zusammenbrechen oder müssten aus anderen staatlichen Mitteln quersubventioniert werden.

Oftmals kritisiert wird die Tatsache, dass Selbstständige nicht automatisch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Zwar bestehen Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung, diese werden aber kaum genutzt. Müsste sich diese Bevölkerungsgruppe ebenfalls pflichtversichern, würde dies die Altersarmut zumindest teilweise bekämpfen können.

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