Private Pflegerentenversicherung


Kurz & einfach erklärt:

Private Pflegerentenversicherung verständlich & knapp definiert

Eine private Pflegeversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie wird von privaten Versicherungsinstituten angeboten. Das Pflegegeld kann meist flexibler und freier, in manchen Fällen außerdem bis ins hohe Alter eingesetzt werden.
notes Inhalte

Die private Pflegeversicherung kann in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden. Als private Pflegepflichtversicherung sind in ihr die Personen versichert, die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind. Um die möglicherweise anfallenden

Pflegekosten auch bei Personen abdecken zu können, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kann eine private Pflegeversicherung als private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Oftmals wird die private Pflegezusatzversicherung kurz als private Pflegeversicherung bezeichnet.

Die private Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 in Deutschland eingerichtet. Privat versicherte Personen in einer privaten Krankenkasse werden "automatisch" in der privaten Pflegepflichtversicherung gegen ein erhöhtes Pflegerisiko mit hohen Kosten im Alter versichert. In der privaten Pflegepflichtversicherung gilt das Anwartschaftsdeckungsprinzip.

Das bedeutet, die Höhe der Beiträge bemisst sich nach dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Aus den Beiträgen werden die sogenannten Altersrückstellungen gebildet. Da die Pflegepflichtversicherung - gesetzlich und privat - die Pflegekosten nicht vollständig abdeckt, sondern Zuschüsse zu den tatsächlich entstandenen Pflegekosten zahlt, wird allen Versicherten empfohlen, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Die private Pflegezusatzversicherung

Je nach Anbieter können die Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherungen stark variieren. Oftmals werden drei Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung angeboten:

  • die Pflegekostenversicherung,
  • die Pflegerentenversicherung,
  • die Pflegetagesgeldversicherung.

Die private Pflegekostenversicherung

Bei Pflegebedürftigkeit beteiligt sich die private Pflegekostenversicherung an den entstandenen Pflegekosten, die nach Abzug der Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung noch nicht abgedeckt sind. Die Höhe der Leistungen für Übernahme von Pflegekosten in den einzelnen Pflegestufen durch die private Pflegekostenversicherung wird in dem Vertrag mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter vereinbart.

Ein Vorteil der privaten Pflegekostenversicherung kann es sein, wenn de tatsächlich anfallenden Kosten berücksichtigt werden können. Dadurch kann die Versicherung auch eventuellen Kostensteigerungen im Zeitablauf angepasst werden. Für die Beantragung der Leistungen müssen die versicherten Personen oftmals die Belege bei der Versicherung einreichen.

Die private Pflegerentenversicherung

Durch den Abschluss einer privaten Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte die Möglichkeit, bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit eine Monatsrente für den Rest seines Lebens zu erhalten. Die Höhe dieser Monatsrente bemisst sich nach dem mit der jeweiligen Versicherung abgeschlossenen Vertrag. Die Rentenhöhe kann für jede einzelne Pflegestufe bestimmt werden.

Die private Pflegetagesgeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen im Vertrag vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Dieser Betrag kann in seiner Höhe unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe oder den tatsächlich angefallenen Pflegekosten vereinbart sein. Diese Form der privaten Pflegezusatzversicherung ist sehr beliebt, da die pflegebedürftigen Personen nicht um eine bestimmte Pflegestufe kämpfen müssen, um die Leistung zu erhalten. Allerdings muss die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden.

Zusammenfassung:

Die private Pflegeversicherung kann aufgeteilt werden in die private Pflegepflichtversicherung und die private Pflegezusatzversicherung. Die private Pflegezusatzversicherung kann wiederum aufgeteilt werden in die private Pflegerentenversicherung, die private Pflegekostenversicherung und in die private Pflegetagesgeldversicherung.

Die Höhe der Beiträge wird nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip bei der privaten Pflegepflichtversicherung oder den Vereinbarungen in den Verträgen der jeweiligen privaten Pflegezusatzversicherung berechnet. Die Leistungen beruhen auf den jeweiligen Vereinbarungen in den Verträgen zwischen den versicherten Personen und den Anbietern der Versicherungen.


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