Private Rentenversicherung


Kurz & einfach erklärt:

Private Rentenversicherung verständlich & knapp definiert

Die Private Rentenversicherung ist eine freiwillige Rentenversicherung, die zur finanzielle Altersversorge bestimmt ist. Hierbei zahlt man jahrelang einen bestimmten Betrag ein, der ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt monatlich bis zum Tod ausbezahlt wird.
notes Inhalte

Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung


Mit ihr hat der Versicherungsnehmer quasi einen Sparplan, der in der Regel mit monatlichen Beiträgen bespart wird. Zudem ist ein fester Zielzeitpunkt festgelegt. Ist dieser erreicht, kann der Vertragsinhaber wählen, ob er die Zahlung einer Zusatzrente oder Ausschüttung einer einmaligen Kapitalabfindung wünscht. 

Bei Wahl der Rentenzahlung würde diese bis ans Lebensende gewährt. Welche Auszahlungsvariante die für den Versicherten günstigere ist, hängt also vor allem von der tatsächlichen Lebensdauer ab. Die Besparung einer Rentenversicherung bietet Steuervorteile. Sämtliche Erträge müssen nur hälftig versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag insgesamt mindestens 12 Jahre bestand und der Vertragsinhaber bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist.

Ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

In Deutschland steigt die Altersarmut seit Jahren an, auch in Zukunft soll sich dies nicht ändern. Der Grund hierfür ist, dass die gesetzliche Rente bei vielen Arbeitnehmern nur noch ausreicht, um die grundlegenden Bedürfnisse wie Lebensmittel oder Miete zu decken. Um dem entgegenzuwirken, können Privatpersonen eine private Rentenversicherung abschließen. Zusammen mit der Betriebsrente und der gesetzlichen Rente bildet sie die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland.

Ob der Abschluss einer privaten Rentenversicherung sinnvoll ist, hängt stark von den individuellen Gegebenheiten ab:

  • Einkommen: Verdient der Arbeitnehmer ohnehin viel Geld, könnten seine Ersparnisse ausreichen, um für das Alter vorzusorgen.
  • Andere Renten: Wer eine recht hohe, gesetzliche Rente und zudem eine Betriebsrente erhält, muss nicht zwingend privat für das Alter vorsorgen.
  • Vermögen: Erwartet die Privatperson beispielsweise eine Erbschaft oder verfügt ohnehin über ein hohes Vermögen, so könnte die private Rentenversicherung unter Umständen nicht sinnvoll sein.


Grundsätzlich gilt jedoch, dass Vorsorge für das Alter nie sinnlos ist. Anders kann es um die staatlichen Zuschüsse bestellt sein, die es für die private Absicherung gibt. So sind Riester- und Rürup-Produkte in den Augen der Kritiker absolut unflexibel, renditeschwach und böten keine wirklichen Entlastungen der Sparer.

Formen der privaten Rentenversicherung

Ein Großteil der abgeschlossenen Rentenversicherungen im privaten Bereich sind Lebensversicherungen. Dabei zahlt der Versicherungsnehmer bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in eine Versicherung ein, wofür er zwei Leistungen erhält:

  • Kapitalbildung: Die einbezahlten Monatsbeiträge werden in der Versicherung verzinst.
  • Versicherungsschutz: Solle der Versicherungsnehmer schon während der Ansparphase versterben, so würde die Versicherung eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlen.


In der Kritik stehen die Versicherungen vor allem deshalb, weil sie hohe Kosten verursachen und – zumindest im Niedrigzinsumfeld – nicht rentabel sind. Daher können Privatpersonen mittlerweile auch mit fondsgebundenen Lebensversicherungen oder sogar reinen Fonds für das Alter vorsorgen.

Private Rentenversicherung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die private Rentenversicherung bildet eine der drei Säulen des deutschen Rentensystems
  • Dabei werden private Vorsorgeprodukte staatlich gefördert
  • Die Sinnhaftigkeit der staatlichen Förderungen steht oftmals in der Kritik

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