Private Krankenversicherung


Kurz & einfach erklärt:

Private Krankenversicherung verständlich & knapp definiert

Die private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung anbietet. Die private Krankenvollversicherung kann nur von Personen, die nicht gesetzlich versichert sind in Anspruch genommen werden. Die private Krankenzusatzversicherung kann hingegen von jeden in Anspruch genommen werden. Die Beiträge richten sich nach den individuellen Krankheitsrisiko.
notes Inhalte

Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das zweite Sicherungssystem gegen finanzielle Krankheitsrisiken in Deutschland. Im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Krankenkassen werden die PKV-Leistungen ausschließlich von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht.

Wer die private Krankenversicherung nutzen kann


Privater Krankenversicherungsschutz als Vollversicherung steht nicht jedermann offen. Er kommt grundsätzlich nur für Personen in Betracht, die nicht kraft Gesetz GKV-pflichtversichert sind. Dabei handelt es sich vor allem um

  • Selbständige und Freiberufler;
  • Beamte, Richter und andere Personengruppen mit Beihilfeberechtigung; 
  • Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt - umgangssprachlich "Besserverdiener". 

Krankenvollversicherung bedeutet dabei, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich alle medizinischen Behandlungen und Leistungen umfasst, die im Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit anfallen.

Darüber hinaus haben GKV-Pflichtversicherte die Möglichkeit, private Krankenzusatzversicherungen abzuschließen. Damit können sie spezielle medizinische Leistungen versichern, die nicht durch die Regelleistungen der GKV abgedeckt sind. Meist geht es um Zahnbehandlungen, Leistungen bei stationären Krankenhausaufenthalten, Auslandskrankenschutz oder Zuschüsse bei Hilfsmitteln (Brillen, Hörgeräte).

Beiträge der private Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip


Während die GKV nach dem Solidarprinzip organisiert ist, bei dem u.a. Einkommenshöhe und familiäre Verhältnisse maßgebend sind, funktioniert die PKV - wie alle privaten Versicherungen - nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass die Versicherungsbeiträge den zu erwartenden Leistungen entsprechen müssen. Für die Beitragshöhe ist daher nicht das Einkommen relevant, sondern neben dem Leistungsumfang auch das individuelle Krankheitsrisiko. Es bemisst sich u.a. nach

  • dem Eintrittsalter; 
  • dem Gesundheitszustand; 
  • dem Gesundheitsverhalten.

Eine (kostenlose) Familienversicherung wie in der GKV existiert aus diesem Grund in der PKV nicht. Jedes Familienmitglied ist vielmehr einzeln zu versichern. Ebenfalls besteht - im Unterschied zur GKV - kein Annahmezwang. Ein Unternehmen kann den Versicherungsantrag ablehnen, wenn ihm das Risiko zu hoch erscheint.

Altersrückstellungen und Basistarif


Trotz der privatwirtschaftlichen Organisation gilt auch für die PKV eine umfassende Regulierung auf der Basis des Versicherungsvertragsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Danach müssen die Versicherer zum Beispiel Altersrückstellungen bilden, um den ansonsten erforderlichen altersbedingten Beitragsanstieg abzufedern. Außerdem sind sie verpflichtet, neben ihren "Normaltarifen" auch einen Basistarif anzubieten, der dem Leistungsniveau in der GKV entspricht. Beide Maßnahmen dienen dazu, die PKV für Versicherte auch im Alter oder bei Einkommensverschlechterungen tragfähig zu halten. Eine Rückkehr in die GKV ist nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

Im Unterschied zur GKV müssen Versicherte die PKV-Beiträge zu hundert Prozent selbst zahlen. Versicherte Arbeitnehmer erhalten allerdings Zuschüsse vom Arbeitgeber analog zum Arbeitgeberanteil in der GKV. Beamte sind wegen der Beihilfe nur anteilig versichert und entsprechend beitragsverpflichtet. Medizinische Leistungen werden von den Versicherten in der Regel zunächst selbst getragen und anschließend mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Zusammenfassung private Krankenversicherung Definition & Erklärung

  • die private Krankenversicherung bietet Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen; 
  • Vollversicherungsschutz steht nur bestimmten Personengruppen offen: vor allem Selbständigen, Beamten, besserverdienenden Arbeitnehmern; 
  • die Beiträge richten sich nach dem individuellen Krankheitsrisiko;
  • Altersrückstellungen und Basistarife sollen vor überproportionalen Beitragsbelastungen schützen.

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