Kleinbetragsrechnung


Kurz & einfach erklärt:

Kleinbetragsrechnung verständlich & knapp definiert

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Gesamtwert, der unter 150€ liegt. Die Besonderheit dieser Kleinbetragsrechnungen liegt darin, dass hier die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden muss.
notes Inhalte

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt. Für diesen Fall erlaubt es der Gesetzgeber, dass bestimmte Angaben nicht in der Rechnung aufgeführt werden müssen.

Anforderungen an die Kleinbetragsrechnung

Grundsätzlich regelt der Gesetzgeber, wie eine ordentliche Rechnung aufgebaut sein muss. Die Anforderungen hieran sind vergleichsweise umfangreich und bedeuten für Unternehmen ein gewisses Maß an Verwaltungsaufwand. Sofern der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer unterhalb eines Werts von 150 Euro liegt, gilt die Rechnung allerdings als Kleinbetragsrechnung. Dann müssen lediglich folgende Informationen im Dokument aufgeführt werden:


  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung in einer Summe
  • Die genaue Bezeichnung und die Menge des Gegenstandes, der geliefert wurde
  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Steuersatz für die Umsatzsteuer


Ein gesonderter Umsatzsteuerausweis ist somit nicht notwendig. Für den Vorsteuerabzug muss der Rechnungsbetrag allerdings in das Nettoentgelt und die Umsatzsteuer aufgesplittet werden. Im Gegensatz zur herkömmlichen Rechnung muss der Zeitpunkt der Leistung ebenfalls nicht angegeben werden. Auch der Leistungsempfänger muss nicht benannt werden, es reicht die bloße Übermittlung der Rechnung. Selbst die sonst so wichtige, fortlaufende Rechnungsnummer taucht in der Kleinbetragsrechnung nicht auf.

Grenzen der Kleinstbetragsrechnung

Unternehmern ist es nicht gestattet, eine große Rechnung in mehrere Kleinstbetragsrechnungen aufzuspalten. Ausschlaggebend für die Verwendung der Kleinstbetragsrechnung ist, dass es sich nicht um Teilleistungen, sondern um in sich abgeschlossene Geschäftsvorfälle handelt.

Kleinstbetragsrechnung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Kleinstbetragsrechnungen weisen einen Gesamtbetrag unter 150 Euro brutto aus
  • Für die Rechnung gelten weniger strikte Anforderungen als für herkömmliche ordentliche Rechnungen
  • Es ist nicht erlaubt, eine große (ordentliche) Rechnung in mehrere Kleinbetragsrechnungen aufzuspalten

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