Bilanz


Kurz & einfach erklärt:

Bilanz verständlich & knapp definiert

Entsprechend der handelsrechtlichen Regelungen ist seitens Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) eine Gegenüberstellung des Vermögens und des Kapitals vorzunehmen. Aktiva und Passiva müssen hiebei dieselbe Wertgesamtheit aufweisen. Auf der Aktiva-Seite stehen die Vermögenswerte und Rechnungsabgrenzungposten, auf der Passiva-Seite die eingesetzen finanziellen Mittel.
notes Inhalte

Die Bilanz bildet den Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens für eine bestimmte Zeitspanne und umfasst dessen Vermögen und Kapital. Die Unternehmensbilanz wird in der Regel einmal zum Ende des Geschäftsjahres und für einen bestimmten Bilanzstichtag erstellt.

Was steht in einer Bilanz?

Unternehmensbilanzen bestehen aus einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Das Vermögen wird dabei auf der sogenannten Aktiv-Seite ausgewiesen und zeigt, wie finanzielle Mittel konkret verwendet wurden. Die Passiv-Seite verzeichnet hingegen das Kapital des Unternehmens, genauer die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmenseigner (Eigenkapital) an das Unternehmen.

Entsprechend gilt, dass beide Seiten einer Bilanz exakt dieselben Werte ausweisen müssen. Dennoch ist es in der Regel nicht möglich, Kapital und Vermögen einander materiell zuzuordnen. Ob ein Vermögenswert – beispielsweise eine Maschine – mit Fremdkapital oder Eigenkapital finanziert wurde, wird aus der Bilanz nicht ersichtlich. Es handelt sich um eine rein rechnerische Zuordnung der Kapital- und Vermögensgegenstände.

Erstellung einer Bilanz

In der Regel sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, zum Jahresabschluss eine Bilanz aufzustellen. Ausgenommen sind hiervon lediglich Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 50.000 Euro pro Geschäftsjahr an Umsatz erwirtschaften. Stellt das Unternehmen eine Bilanz auf, müssen drei wesentliche Aufgaben erfüllt werden:

  • Vermögen und Kapital müssen inhaltlich bestimmt werden. Das bedeutet, dass die Bilanzierung dem Grunde nach durchgeführt wird und einzelne Werte auf der Aktiv- oder Passivseite bilanziert werden.
  • Die Bilanzgegenstände müssen bewertet werden. Dieser Vorgang wird als „Bilanzierung der Höhe nach“ bezeichnet.
  • Die Bilanz muss nach bestimmten gesetzlichen Regeln gegliedert werden.

Aufbau einer Bilanz

Der Gesetzgeber schreibt im Handelsgesetzbuch (HGB) klar vor, wie eine Unternehmensbilanz aufgebaut sein muss. Die Aktiv-Seite wird in insgesamt sechs Bereiche aufgespalten:


  • Anlagevermögen (dauerhaft genutzte Güter)
  • Umlaufvermögen (kurzfristig genutzte Güter)
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aktive latente Steuern
  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
  • Gegebenenfalls nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


Zusammengerechnet ergeben die Positionen der Aktiv-Seite die sogenannte Bilanzsumme. Diese muss wie erwähnt exakt mit der Bilanzsumme der Passiv-Seite übereinstimmen, die wie folgt gegliedert werden muss:


  • Eigenkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Passive latente Steuern


Diese übergeordneten Begriffe werden mit Großbuchstaben von A bis F bzw. E durchnummeriert. In den jeweiligen Kategorien werden dann weitere Unterteilungen vorgenommen, die mit römischen Ziffern versehen werden.

Bilanz – Erklärung & Definition – Zusammenfassung

  • In der Bilanz werden Vermögen und Kapital eines Unternehmens einander gegenübergestellt
  • Die Bilanz muss immer zum Abschluss eines Geschäftsjahres erstellt werden
  • Die Bilanzgliederung ist vom Gesetzgeber festgelegt und unterteilt Vermögen auf der Aktiv-Seite und Kapital auf der Passiv-Seite in weitere sinnvolle Teilbereich

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