Aktiva


Kurz & einfach erklärt:

Aktiva verständlich & knapp definiert

Als Aktiva werden die Vermögenswerte und Rechnungsabgrenzungposten verstanden, die auf der linken Seite der Bilanz stehen. Auf der rechten Seite der Bilanz stehen hingegen die sogenannten Passiva.
notes Inhalte

Unter die Aktiva in der Bilanz fallen sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens wie Maschinen, Beteiligungen und Bankguthaben. In der Bilanz finden sie sich auf der linken Seite. Dem gegenüber stehen die Passiva, welche die Mittelherkunft darstellen. Der Begriff stammt vom Lateinischen “agere”, der auf Deutsch “tätig sein” bedeutet. Mit ihren Vermögenswerten erzielen Unternehmen ihre Umsätze und im besten Fall ihren Gewinn.

Rechtliches zu Aktiva

Die Bilanz soll darlegen, mit welchen Vermögensgegenständen aus welchen finanziellen Mitteln ein Unternehmen arbeitet. Dabei gelten die Grundsätze der Bilanzklarheit, Bilanzwahrheit und Bilanzkontinuität. Der Gesetzgeber regelt im Handelsgesetzbuch deswegen exakt, wie Konzerne die Bilanz insgesamt zu gliedern und wie sie mit den einzelnen Aktiva- und Passiva-Posten umzugehen haben. Die detaillierte Gliederung steht in § 266. Beim Umgang mit den Vermögensgegenständen lassen sich drei Typen unterscheiden:

  • Aktivierungspflicht
  • Aktivierungswahlrecht
  • Aktivierungsverbot

Aktivierung bedeutet, einen Wert in der Aktivseite aufzunehmen.

Die einzelnen Posten

Die meisten Einzelposten müssen Unternehmen in die beiden großen Kategorien Anlagevermögen und Umlaufvermögen einteilen. Vermögen im Anlagevermögen zeichnet sich durch eine mittelfristige bis langfristige Bindung des Kapitals aus. Typische Beispiele sind:

  • Anlagen und Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Grundstücke und Immobilien
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • immaterielle Werte wie Patente

Zum Umlaufvermögen gehören dagegen alle Vermögensgegenstände, die nur kurzfristig im Besitz eines Betriebs sind. Das können unter anderem sein:

  • Rohstoffe und Vorprodukte
  • fertige und noch nicht verkaufte Waren
  • Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen
  • Bankguthaben
  • Kassenbestand

Darüber hinaus gibt es Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Rechnungsabgrenzungsposten kommen dann vor, wenn Unternehmen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag tätigen, die Leistung aber erst nach dem Stichtag erhalten. Sie zahlen zum Beispiel im Voraus Miete für ein Gebäude. Aktive latente Steuern bilden zukünftige Steuervorteile ab, die sich aus der unterschiedlichen Bewertung von Vermögensgegenständen zwischen Steuer- und Handelsbilanz ergeben. Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung kann im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge entstehen, wenn zum Beispiel der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen die Pensionsverpflichtungen übersteigt.

Aktiva in der Bilanzanalyse

Ein Blick allein auf die Aktivseite zeigt nur auf, in welchem Umfang ein Unternehmen Vermögenswerte besitzt und wie sich diese auf die einzelnen Posten aufteilen. Eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse lässt sich damit nicht durchführen, es interessiert das Verhältnis von Aktiva und Passiva. Im Zusammenhang zwischen Kapitalverwendung und Kapitalaufbringung lässt sich zum Beispiel erkennen, wie liquide und zukunftsfähig ein Betrieb ist. So sollte das Anlagevermögen nicht mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert sein, da die finanziellen Mittel im Anlagevermögen lange gebunden sind.

Aktiva - Zusammenfassung:

  • sämtliche Vermögenswerte eines Unternehmens
  • Anlagevermögen: mittel- bis langfristig
  • Umlaufvermögen: kurzfristig

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