Reinvermögen


Kurz & einfach erklärt:

Reinvermögen verständlich & knapp definiert

Das Reinvermögen eines Unternehmens ergibt sich, indem die Verbindlichkeiten vom Vermögen abgezogen werden. Damit sind Reinvermögen und Eigenkapital eines Unternehmens in der Regel gleichzusetzen.
notes Inhalte

Das Reinvermögen (auch "Nettovermögen") genannt ist die Summe aller Aktiva nach Abzug des Fremdkapitals. Erzielt man einen Gewinn (und wird dieser Gewinn auch einbehalten) oder einen Verlust, so verändert sich das Reinvermögen entsprechend nach oben oder nach unten.

Was gehört zum Reinvermögen?

Vereinfacht gesprochen zählen all diejenigen Vermögenswerte zum Reinvermögen, die dem Unternehmen wirklich gehören. Zu dieser Ermittlung werden zunächst alle Aktiva zusammengerechnet. In der Regel sind es vor allem Maschinen, Gebäude und immaterielle Güter wie etwa Markenrechte oder Patente, die den Großteil des Vermögens ausmachen. Aber auch kleinere Güter, die dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind, werden mit in die Aufstellung aufgenommen.

Entscheidend für die Berechnung des Reinvermögens ist, wie dieses Vermögen finanziert ist. Hier ergeben sich rein bilanziell zwei Möglichkeiten:

  • Eigenkapital: Bei Eigenkapital handelt es sich um Einlagen, die von den Gesellschaftern des Unternehmens durchgeführt worden sind bzw. um bereits erwirtschaftete Gewinne.
  • Fremdkapital: In der Regel finanzieren Unternehmen einen Großteil ihres Vermögens durch Fremdkapital. Dieses kann etwa bei Banken oder durch die Emission von Anleihen generiert werden.


Als Reinvermögen gelten all diejenigen Werte, die nicht aus Fremdkapital finanziert worden sind. Es handelt sich beim Reinvermögen also um das Eigenkapital, nur in Sonderfällen unterscheiden sich beide Werte voneinander.

Reinvermögen im Testament

Oftmals verwendet wird der Begriff des Reinvermögens auch im Zusammenhang mit Erbschaften von Privatpersonen. Es handelt sich aber ausdrücklich nicht um eine eigenständige, rechtliche Definition. Vielmehr gleichen sich die Inhalte der Begriffsverwendung. Denn auch beim der Eröffnung eines Testaments kann es vorkommen, dass sich das vererbte Vermögen und das Reinvermögen voneinander unterscheiden.

Begründet ist dies darin, dass auch Schulden vererbt werden können. Angenommen, der Verstorbene vererbt einem Hinterbliebenen eine Immobilie im Wert von 1 Million Euro, für die allerdings noch ein Kredit in Höhe von 200.000 Euro abbezahlt werden muss. Dann liegt das geerbte Vermögen bei 1 Million Euro, das Reinvermögen ohne Schulden beträgt jedoch nur 800.000 Euro.

Reinvermögen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Das Reinvermögen bezeichnet die Differenz aus Aktiva und Fremdkapital
  • In der Regel handelt es sich damit um das Eigenkapital
  • Auch bei Erbschaften ist zwischen vererbten Vermögen und tatsächlichem Reinvermögen zu unterscheiden

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