Gewinnvortrag


Kurz & einfach erklärt:

Gewinnvortrag verständlich & knapp definiert

Wenn Unternehmen Gewinne erwirtschaften, so werden diese anschließend verteilt. So ist beispielsweise eine Dividende zu zahlen, es werden Rücklagen gebildet oder sonstige Aufwendungen finanziert. Sofern nach dieser Gewinnverwendung noch Kapital übrig ist, wird dieses in Form des Gewinnvortrags in das nächste Geschäftsjahr mitgenommen.
notes Inhalte

Die Ermittlung vom Gewinnvortrag stellt den ersten Posten für das neue Geschäftsjahr dar. Nach der Fertigstellung einer Jahresbilanz erfolgt die Berechnung der Ausschüttungen. Der verbleibende Betrag wird als Gewinnvortrag, der durchaus auch ein Verlust sein kann, und als Basis für das neue Bilanzjahr verbucht. 


Bei negativem Vorzeichen, also Verluste, spricht man eher vom Verlustvortrag. Die Summierung zum Erfolg des neuen Jahres entspricht dem Jahresabschluss des nächsten Jahres bzw. Abrechnungszeitraum. Er ist Bestandteil und sozusagen sein Ausgangspunkt.

« Gewinnverwendung

Ermittlung des Gewinnvortrags

Ziel eines jeden Unternehmens ist es, Gewinne zu erwirtschaften. Am Ende eines Geschäftsjahres wird deshalb der Jahresüberschuss bzw. im negativen Fall der Jahresfehlbetrag ermittelt, der eben diesen Gewinn des operativen Geschäfts darstellt. Allerdings werden aus diesem Ergebnis noch zahlreiche, weitere Aufwendungen finanziert. Beispielsweise stellen Unternehmen eine Kapitalrücklage auf oder zahlen eine Dividende an die Anteilseigner aus. Als Gewinnvortrag wird daher nur der Betrag bezeichnet, der letztlich in das nächste Geschäftsjahr mitgenommen wird.

Konkret berechnet wird der Gewinnvortrag wie folgt:

Jahresergebnis

+ / - Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr

+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage oder der Gewinnrücklage

- Einstellungen in Rücklagen

An diesem Punkt ergibt sich der Bilanzgewinn bzw. der Bilanzverlust eines Unternehmens. Auch bei einem positiven Jahresergebnis kann noch ein bilanzieller Verlust zu Buche stehen, wenn beispielsweise hohe Rücklagen gebildet wurden. Damit ist der Gewinn des Unternehmens aber immer noch nicht vollständig aufgebraucht:

Bilanzgewinn

- Dividende

- Einstellungen in andere Rücklagen

- zusätzlicher Aufwand

= Gewinnvortrag

Erst wenn auch die Dividende an die Anteilseigner ausgeschüttet worden ist und alle zusätzliche Aufwände vom Bilanzgewinn abgezogen worden sind, ergibt sich letztlich ein Gewinnvortrag. Er verbleibt nach der vollständigen Gewinnverwendung und wird ins nächste Jahr mitgenommen.

Beispiel für den Gewinnvortrag

Die Flugzeugbau AG hat im vergangenen Jahr ein Jahresergebnis von 100 Millionen Euro erwirtschaftet, der jetzt verteilt werden soll. Zunächst wird noch der Verlustvortrag aus dem Vorjahr von 5 Millionen Euro ausgeglichen. Zudem sollen Rücklagen aufgebaut werden, weil ein Rechtstreit mit einem Zulieferer droht. Hierfür legt das Unternehmen weitere 15 Millionen Euro zurück. Damit beträgt der bilanzielle Gewinn des Geschäftsjahres noch 80 Millionen Euro.

Auf der Hauptversammlung bestimmten die Aktionäre der Gesellschaft, dass insgesamt 50 Millionen Euro als Dividende ausgeschüttet werden sollen. Sonstige Aufwände oder weitere Rücklagen müssen nicht gebildet werden, so dass der Gewinnvortrag letztlich 30 Millionen Euro beträgt – trotz eines Jahresergebnisses von 100 Millionen Euro.

Gewinnvortrag – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der Gewinnvortrag verbleibt nach der vollständigen Verwendung des Gewinns
  • Er ist in der Regel kleiner als Jahresergebnis und Bilanzgewinn
  • Den Gewinnvortrag nehmen Unternehmen ins nächste Geschäftsjahr mit

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