Berufsgenossenschaft


Kurz & einfach erklärt:

Berufsgenossenschaft verständlich & knapp definiert

Die Berufsgenossenschaften sind im Sozialversicherungssystem Deutschlands die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Privatunternehmen und deren Beschäftigten. Sie sind öffentlich-rechtlich organisiert.
notes Inhalte
Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes tätig.

Noch unter Bismarck entstanden


blauer Ordner mit Namen Berufsgenossenschaft liegt auf Unterlagen
Berufsgenossenschaften: die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland
Das Unfallversicherungsgesetz geht ursprünglich auf die Bismarck'schen Sozialreformen zurück. Damit wurden Unternehmen verpflichtet, Berufsgenossenschaften zu gründen, die sich der Unfallverhütung und dem finanziellen Ausgleich von arbeitsbedingten Unfallfolgen widmen sollten.

Diese Aufgaben gelten trotz aller Umbrüche bis heute fort. Eine grundlegende Reform der Berufsgenossenschaften fand zuletzt durch das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung" statt, das Ende 2008 in Kraft getreten ist.

Die Struktur der Berufsgenossenschaften


Auf Basis dieser Reform sind die Berufsgenossenschaften neu strukturiert worden. Durch Fusionen kam es zu einer starken Reduzierung ihrer Zahl. Heute gibt es in der Bundesrepublik:

  • neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die nach Wirtschaftszweigen organisiert sind und für den privatwirtschaftlichen Bereich zuständig sind; 
  • die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für den Bereich Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Hier gelten besondere Vorschriften; 
  • die gesetzlichen Unfallkassen für den Bereich des öffentlichen Dienstes und öffentliche Einrichtungen. Dabei handelt es sich zwar nicht um Berufsgenossenschaften im engeren Sinne. Die Aufgaben und Funktionen sind aber vergleichbar. 

Organe und staatliche Aufsicht


Die Regelung der Organisation der (gewerblichen) Berufsgenossenschaften erfolgt im Vierten und Siebten Buch des Sozialgesetzbuches. Sie sind danach als öffentlich-rechtliche Körperschaften verfasst, die als Sozialversicherungsträger in Selbstverwaltung tätig sind. Mitglieder sind die jeweiligen Unternehmen eines Wirtschaftszweiges. Die Vertreterversammlung und der Vorstand bilden die Selbstverwaltungsorgane einer Berufsgenossenschaft. Daneben verantwortet ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführung die laufende Verwaltungstätigkeit. Eine staatliche Aufsicht findet durch das Bundesversicherungsamt und das Bundesarbeitsministerium statt.

Berufsgenossenschaft Finanzierung : durch Unternehmen


Die Finanzierung der Berufsgenossenschaften und damit auch der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt im Umlageverfahren durch die Mitglieder. Im Unterschied zu anderen Sozialversicherungsbereichen sind die Unternehmen hier als Arbeitgeber alleine in der Pflicht. Die Beitragserhebung ist kostendeckungsorientiert und richtet sich am jeweiligen Bedarf des Vorjahres aus. Die Beitragshöhe eines Unternehmens wird dabei nach der Summe der Arbeitsentgelte eines Jahres und nach der individuellen Gefahrklasse eines Unternehmens bemessen.

Die Aufgaben Berufsgenossenschaft im Überblick


Eine primäre Aufgabe der Berufsgenossenschaften besteht darin, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch dazu, finanzieren sie die Rehabilitation sowie Schadensersatz bei bleibenden Unfall- und Krankheitsfolgen. Dabei kann es sich um Geldleistungen (Renten, Abfindungen, Übergangsgeld, Sterbegeld) oder um Sach- und Dienstleistungen (medizinische Behandlung, Pflege, Haushaltshilfe) handeln. Das Leistungsniveau ist oft umfassender als in der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Sinne tragen Berufsgenossenschaften maßgeblich zur wirtschaftlichen Existenzsicherung von Beschäftigten in Deutschland bei.

Zusammenfassung Berufsgenossenschaft


  • Berufsgenossenschaften sind öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft; 
  • sie sind auf der Grundlage des Unfallversicherungsgesetzes tätig und nach Wirtschaftszweigen organisiert; 
  • Berufsgenossenschaften verwalten sich selbst, unterliegen aber staatlicher Aufsicht; 
  • die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Arbeitgeber nach dem Umlageverfahren; 
  • neben Unfallverhütung und Krankheitsvorsorge besteht die Hauptaufgabe in der Finanzierung der Rehabilitation und des Schadensausgleichs bei Unfällen und Berufskrankheiten.

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