Umsatzerlöse


Kurz & einfach erklärt:

Umsatzerlöse verständlich & knapp definiert

Als Umsatzerlös bezeichnet man die reinen Verkaufserträge eines Produktes oder einer Dienstleistung, von der noch keine Kosten subtrahiert wurden. Der Umsatzerlös ist demnach noch nicht kostenbereinigt und stellt noch nicht den unternehmerischen Gewinn dar.
Umsatzerlöse nennt man die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie sind ein Ertragsposten und werden in der G&V-Rechnung an erster Stelle genannt.

Sie betreffen aber nur einen bestimmten Teil der Gewinne bzw. Verluste: Ihre Entstehung resultiert nur aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des jeweiligen Betriebs. Denn nur diesen Umsatzerlösen sind diverse andere Posten zuzurechnen, wie etwa Rabatte oder Bonifikationen. Zumeist bezieht sich die Bezeichnung „Umsatz“ auch nur auf die Umsatzerlöse.

Beispiel von Umsatzerloese als Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse: die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung
Allfällige andere Gewinne oder Verluste, die nicht der eigentlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind, werden eigenständig erfasst. Es kann zwar durchaus aus Zinserträgen, Dividenden oder etwa Lizenzeinnahmen betreffen, doch solche können ja ebenso in der typischen Geschäftstätigkeit ihren Ursprung haben.

Beispiel: Werden die Waren des Erzeugers veräußert, sind die Einnahmen ein typischer Umsatzerlös. Wird aber eine Lagerhalle in der Betriebsstätte weiter vermietet, weil sie nicht gebraucht wird, handelt es sich bei den Mieteinnahmen um „sonstige betriebliche Einnahmen“ und fallen nicht in die Position der Umsatzerlöse der typischen Produktion.

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