Investitionszulage


Kurz & einfach erklärt:

Investitionszulage verständlich & knapp definiert

Die Investitionszulage ist eine staatliche Zahlung, die dem Steuerpflichtigen für bestimmte Investitionen gewährt werden kann. Gefördert werden können beispielsweise die Anschaffung neuer Gebäude bzw. die Anschaffung und Herstellung von abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Förderfähig im Rahmen der Investitionszulage sind ausschließlich Erstinvestitionsvorhaben.
notes Inhalte

Die Investitionszulage ist eine staatliche Fördermaßnahme, die dem wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern diente. Die Zulage konnte im Zusammenhang mit betrieblichen Sachinvestitionen im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen werden. Mittlerweile ist die Förderung ausgelaufen. Eine veränderte Fortführung erfolgt im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".

Das Investitionszulagengesetz als Basis

Rechtsgrundlage für die Gewährung der Investitionszulage bildete das Investitionszulagengesetz, das mehrfach verlängert und neu gefasst wurde, um die jeweils zeitlich befristete Förderung immer wieder fortzusetzen. Die Fördersätze wurden dabei im Zeitablauf nach unten angepasst. Dementsprechend unterscheidet man das Investitionsulagengesetz 1996, 1999, 2005, 2007 und 2010. Das letzte Investitionszulagengesetz 2010 sah nochmals eine Förderung für Investitionen vor, die im Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2013 getätigt wurden. Seit 2014 ist die Investitionszulage damit endgültig ausgelaufen.


Der Sinn und Zweck der Investitionszulage bestand darin, die Errichtung und den Erhalt von Betriebsstätten in den neuen Bundesländern zu unterstützen und dadurch die Wirtschaftsstruktur zu verbessern. Begünstigt waren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen und der Beherbergungsbranche. Mit dem Investitionszulagengesetz wurden Sachinvestitionen in Betriebsstätten in den neuen Bundesländern gefördert. Dabei konnte es sich um die Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern - zum Beispiel Maschinen - oder den Erwerb von Immobilien bzw. die Errichtung von Gebäuden handeln. Gefördert werden konnten nur Erstinvestitionen, nicht dagegen Ersatzinvestitionen. Weitere Bedingungen bildete die mindestens fünfjährige (bei kleinen und mittleren Unternehmen dreijährige) Zugehörigkeit der jeweiligen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen und ein privater Nutzungsanteil von höchstens 10 Prozent.

Steuerlich besonders attraktive Förderung



Die Investitionszulage war beim jeweils zuständigen örtlichen Finanzamt zu beantragen. Sie erfolgte als staatliche Zahlung, deren Höhe sich am Betrag der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der jeweiligen Investition orientierte. Dafür galten gestaffelte Fördersätze. In der letzten Förderperiode 2010 - 2013 sanken die Fördersätze von 10 Prozent (2010) bis auf 2,5 Prozent (2013). Für kleine und mittlere Unternehmen galten bei beweglichen Wirtschaftsgütern erhöhte Fördersätze zwischen 20 Prozent (2010) und 5 Prozent (2013). Vor dem letzten Förderzeitraum 2010 bis 2013 lagen die Fördersätze zum Teil noch deutlich höher. Die Investitionszulage war als steuerfreier Zuschuss konzipiert, der die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht minderte. Über die damit verbundene Erzielung steuerfreier Erträge hinaus konnten die Unternehmen daher weiter die Abschreibungen auf die betreffenden Güter in voller Höhe steuerlich geltend machen. Durch diese "doppelte" Förderung war die Investitionszulage besonders attraktiv.


Heute spielt bei der Investitionsförderung in den neuen Bundesländern die "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eine wichtige Rolle. Sie kann in gewisser Weise als Fortsetzung des Investitionszulagengesetzes gesehen werden. Die Gemeinschaftsaufgabe fällt in den Verantwortungsbereich der Länder, wobei der Bund daran mitwirkt. Eine Investitionszulage in der früheren Form ist hier nicht mehr vorgesehen. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. Die Gemeinschaftsaufgabe erstreckt sich dabei nicht nur auf die neuen Bundesländer, sondern auch auf das frühere Zonenrandgebiet sowie einige strukturschwache Regionen in den alten Ländern.

Zusammenfassung Investitionszulage

  • Fördermaßnahme für den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern;
  • Zulagen für betriebliche Erstinvestitionen in Sachanlagen und Immobilien;
  • etztmaliger Förderzeitraum 2010 bis 2013;
  • steuerfreier Zusatzertrag, keine Minderung von Abschreibungen;
  • veränderte Fortführung durch Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

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