Kostendeckungsprinzip
Kostendeckungsprinzip verständlich & knapp definiert
Das Kostendeckungsprinzip ist ein Grundsatz der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. Es werden Leistungsentgelte so gemessen, dass ausschließlich die Kosten für die Leistung selbst abgedeckt werden. Bedeutend wird das Kostendeckungsprinzip im Abgabenrecht, so beispielsweise im Öffentlichen Sektor, da die Berechnung der Obergrenze von Gebühren nach diesem Grundsatz erfolgt.- chevron_right Kostendeckungsprinzip in der kommunalen Selbstverwaltung
- chevron_right Kostendeckungsprinzip: Abweichungen
- chevron_right Kostendeckungsprinzip - Zusammenfassung:
Das Kostendeckungsprinzip ist ein Grundsatz der staatlichen Haushaltsführung und Gebührenbemessung: Es besagt, dass Gebühren die Kosten für Leistungen abdecken sollen. Daraus folgt:
- Erstens sollten staatliche Institutionen mit den Einnahmen durch Gebühren den finanziellen Aufwand für die einzelnen Leistungen finanzieren können. Das Kostendeckungsprinzip fungiert in diesem Sinn als Kostendeckungsgebot, welches dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung folgt.
- Zweitens dürfen die Gebühren nicht höher als die Kosten für die entsprechende Leistung sein. Das Prinzip wirkt als Kostenüberschreitungsverbot, das Bürger vor zu hohen Gebühren schützt.
Kostendeckungsprinzip in der kommunalen Selbstverwaltung
Das Kostendeckungsprinzip ist eine zentrale Leitlinie der kommunalen Selbstverwaltung. Es gilt zum Beispiel für Verwaltungsakte wie dem Ausstellen eines Personalausweises. Kommunen müssen exakt berechnen, welche Kosten ihnen für jede einzelne Leistung entstehen. Diese Kosten beinhalten Personal- und Materialkosten. Auch kommunale Betriebe wie Stadtwerke arbeiten nach diesem Prinzip. Sie sollen Verluste meiden, aber auch keine Gewinne erzielen. Weisen sie Gewinne auf, hat das meist eine anschließende Gebührensenkung zur Folge.
Kostendeckungsprinzip: Abweichungen
Kommunen müssen sich zwar grundsätzlich an das Kostendeckungsprinzip halten, zugleich steht ihnen dank der kommunalen Selbstverwaltung eine große Entscheidungsfreiheit zu. Sie können von diesem Prinzip abweichen, wenn es dem Allgemeinwohl dient. Dazu gehören die Förderung der Kultur und sozialpolitische Zwecke. Einrichtungen wie Bibliotheken und Theater weisen beispielsweise einen niedrigen Kostendeckungsgrad auf, teilweise liegt er unter 10 %. Kinderhorte erreichen mit knapp 30 % ebenfalls keine Kostendeckung, Betriebe des ÖPNV bleiben mit etwa 80 % auch darunter. In der Praxis gibt es viele Bereiche, in denen Kommunen weit von einer Kostendeckung entfernt sind. Neben Gründen des Allgemeinwohls wollen sie eine finanzielle Überlastung verhindern. Müssten sie unter anderem ein Theater kostendeckend betreiben, würden Tickets mindestens das Zehnfache kosten. Das Einhalten des Kostendeckungsprinzips findet sich vornehmlich bei den Leistungen, bei denen Einzelpersonen direkt profitieren. Das trifft auf Verwaltungsakte oder die Abfallwirtschaft zu.
Kostendeckungsprinzip - Zusammenfassung:
- kommunale Leistungen sollen kostendeckend sein
- weder zu hohe noch zu niedrige Gebühren
- soll sparsamer Haushaltsführung dienen
- zahlreiche Abweichungen von diesem Prinzip
whatshot Beliebteste Artikel
- chevron_right Kostenüberdeckung Kostenunterdeckung
- chevron_right Erlöse
- chevron_right Kapitalwert
- chevron_right Neutrales Ergebnis
- chevron_right Marge
- chevron_right Betriebskosten
- chevron_right Grenzkosten
- chevron_right Handelsspanne
- chevron_right Bruttogewinn
- chevron_right Abgrenzung (zeitlich)