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Grundlage für einen Kontokorrentkredit ist die Existenz eines Kontokorrentkontos.
Beim Kontokorrentkonto handelt es sich um ein laufendes oder persönliches Konto bei einer
Bank über das vollständig verfügt werden kann. Sofern es ein Guthaben enthält. Wie zum Beispiel ein Girokonto.
Meistens werden über ein Kontokorrentkonto alle Zahlungen des Kontoinhabers
(Überweisungen, Scheckeinlösung, Auszahlungen von Daueraufträgen und Ähnliches) gebucht.
Wird über das Kontokorrentkonto ein Kredit beansprucht, geht der über eine bestimmte
Kreditlinie, die von der Bank eingeräumt wird, nicht hinaus. Die Kreditlinie ist die
sogenannte Höchstgrenze für die Kreditbeanspruchung. Die Zusage für eine Kreditlinie
gilt meistens sechs Monate und wird dann jeweils gestundet (prolongiert).
Von der Bank erfolgt eine langfristige Zusage in der Annahme, dass das Kontokorrentkonto
in der Abrechnungsperiode aufgefüllt wird. Banken sind an einem einfrieren
des Konkurrentenkredits nicht interessiert. Deshalb eignet sich der Kontokorrentkredit
als Zwischen- und Überbrückungskredit.
Wird die Kreditlinie des Kontokorrentkredits ohne Rücksprache mit der Bank überschritten,
entsteht ein Überziehungskredit. Die Sicherung des Kredits erfolgt normalerweise durch
eine Forderungsabtretung, Grundpfandrechte oder Bürgschaften.
Einen solchen Kredit erhält man normalerweise über einen Zahlungseingang auf dem Kontokorrentkonto.
Vorteil des Kontokorrentkredits: Er ist ein flexibles Finanzierungsinstrument.