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Die Kreditwürdigskeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben –
die Gefahr eines Tilgungsausfalls für den Kreditgeber soll so gering wie möglich gehalten werden.
Die Kreditwürdigkeit kann bei einem Unternehmen mittels harter und weicher Faktoren geprüft werden.
Harte Faktoren
Weiche Faktoren