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Als Kundenkredit oder auch Absatzfinanzierung bezeichnet man einen Kredit,
der einem Kunden von einem Lieferanten oder Einzelhandelsgeschäft gewährt wird.
Für die Begleichung der Kaufsumme zu einem anderen Zeitpunkt oder in Ratenzahlung verlangt der
Kreditgeber einen speziellen Zinssatz. Dabei kann es sich um Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen
oder Anzahlungen handeln.
Der Kundenkredit stammt aus der Absatzförderung. Deshalb nutzen zahlreiche Einzelhändler
und Lieferanten Absatzkreditbanken. Absatzkreditbanken sind Partner der Einzelhändler.
Sie führen die Prüfung der Bonität von Kunden durch und sind für die Finanzierung der Waren
verantwortlich. Zudem tragen die Absatzkreditbanken die Risiken. In der Regel wird der Kredit
nur als Teilzahlungsverkauf oder Leasing-Geschäft zugelassen.
Dabei unterscheidet man zwischen einem direkten und einem indirekten Kundenkredit.
Beim direkten Kundenkredit unterbreitet der Händler dem Kunden direkt beim Warenverkauf
einen Vorschlag zur leichten Finanzierung des gewünschten Produkts.
Zusätzlich zu einem Teilzahlungsvertrag besteht die Möglichkeit eines Leasingvertrags.
Der indirekte Kundenkredit zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass der Einzelhändler
von einem Kreditinstitut spezielle Bilanzentlastungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten
erhält. Diese können die Händler ihren Kunden in Form von Finanzierungsofferten anbieten.