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Rechnungswesen » Investition und Finanzierung » Finanzierung » Kreditarten » Lieferantenkredit

Lieferantenkredit


Als Lieferantenkredit bezeichnet man einen kurzfristigen Kredit eines Lieferanten für seinen Kunden durch die Gewährung eines Zahlungsziels. Der Lieferantenkredit ist seitens des Lieferanten meist durch einen Eigentumsvorbehalt abgesichert. Diese Kreditbeziehung zwischen dem Lieferanten und seinem Kunden sind in dem jeweils abgeschlossenem Kaufvertrag zu regeln. In vielen Kaufverträgen zwischen gewerblichen Lieferanten und einem Verbraucher finden sich daher oftmals Formulierungen wie: "Bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von zehn Tagen 2 % Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen Zahlung netto Kasse". Dies bedeutet, dass der Kunde von dem Lieferanten einen Preisnachlass von 2 Prozent der gesamten Rechnungssumme erhält, wenn er den Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen begleicht. Für die Sicherung seiner Forderung wählt der Lieferant in den meisten Fällen einen Eigentumsvorbehalt.

Der Lieferantenkredit hat für den Kreditnehmer große wirtschaftliche Vorteile, so dass er im täglichen Wirtschaftsverkehr häufig zum Einsatz kommt. So entstehen bei einem Lieferantenkredit keine vertraglichen Verpflichtung bei Dritten, wie zum Beispiel Banken. Des Weiteren steht der Lieferantenkredit in dem Moment zur Verfügung, in dem die Geldschuld entstanden ist und es entfallen viele bankübliche Formalitäten, wie zum Beispiel die Prüfung der Kreditwürdigkeit (Bonitätsprüfung).

Den Vorteilen steht jedoch ein gravierender Nachteil gegenüber: Lieferantenkredite enthalten in der Regel einen hohen Effektivzinssatz. Das heißt, verzichtet man auf den Preisnachlass durch die Skontoziehung und bezahlt die Rechnung erst nach 30 Tagen, kann es passieren, dass man einen effektiven Jahreszinssatz von mehr als 30 Prozent bezahlt.

Diese Zinsen sind jedoch aus der Rechnungssumme nicht ersichtlich, so dass viele Kunden in dem Glauben gelassen werden, ihnen wird ein zinsloser Kredit für die Zielfrist gewährt.


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