Mindestreservepolitik


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Die Mindestreservepolitik ist ein geldpolitisches Instrument der EZB bzw. von Zentralbanken im Allgemeinen. Dabei müssen Banken bei der Zentralbank ein bestimmtes, zinsloses Guthaben als sogenannte Mindestreserve hinterlegen. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe der bei der Bank verwalteten Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen der Kunden.



Ziel der Mindestreservepolitik

Wenn ein Kunde ein Girokonto bei einer Bank eröffnet und anschließend beispielsweise 1.000 Euro hierauf einbezahlt, so verwendet die Bank das Geld direkt wieder. Die Summe wird unter anderem dazu genutzt, Kredite zu vergeben. Denn nur in den seltensten Fällen werden alle Bankkunden gleichzeitig über ihre kompletten Sichteinlagen verfügen wollen. Durch die Weitervergabe der Einlagen als Kredit kommt es allerdings zu einem Prozess, bei dem Geld geschöpft wird.

Um diese Geldschöpfung zumindest grob zu steuern, legen Zentralbanken wie die EZB einen Mindestreservesatz fest. Liegt dieser beispielsweise bei 10 Prozent, so müssen Banken 10 Prozent aller Einlagen als Reserve bei der EZB hinterlegen. Seit der Finanzkrise 2008 dient dies auch dazu, gewisse Kettenreaktionen zu verhindern. Denn auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten verfügen Banken durch die Mindestreserve immer noch über gewisse Rückstellungen bzw. Sicherheiten.

Berechnung der notwendigen Mindestreserve

Welche Einlagen genau der Mindestreserve unterliegen, regelt die EZB-Satzung. Hinzugerechnet werden aktuell folgende Aspekte, die allesamt zum sogenannten Passivgeschäft der Banken gehören:

  • Täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen auf Tagesgeldkonten oder Girokonto)
  • Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren
  • Einlagen, die über eine Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren verfügen
  • Bankschuldverschreibungen wie etwa Sparbriefe (Laufzeit bis 2 Jahre)
  • Geldmarktpapiere

Auch einige andere Einlagen wie etwa Repotgeschäfte und Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren sind grundsätzlich reservepflichtig. Allerdings liegt der Mindestreservesatz derzeit bei 0 Prozent. Konkret berechnet wird die für jede Bank fällige Mindestreserve dann als:

Mindestreserve-Soll = (Sichteinlagen + befristete Einlagen + Spareinlagen + Schuldverschreibungen/Repotgeschäfte) * Mindestreservesatz


Unterschreitet eine Bank diesen Wert, so ist ein Strafzins auf die Differenz zu zahlen, der bei 5 Prozentpunkten oberhalb des Leitzinssatzes der EZB liegt. Hält die Bank eine höhere Reserve, so ist hingegen von einer Überschussreserve zu sprechen, die dann verzinst wird.

Mindestreservepolitik – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Mit der Mindestreservepolitik steuert eine Zentralbank die Geldmenge grob
  • Zudem sollen Kettenreaktionen im Bankensektor vermieden werden
  • Unter die Mindestreserve fallen alle Einlagen, die Kunden bei einer Bank halten
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