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Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Fallbeispiel Steuern

Fallbeispiel: Ermittlung der Steuerabzüge


Beispielfall: Der IT-Techniker Thorsten Falle ist ledig und kinderlos. Er gehört der katholischen Kirche an. Sein Bruttoverdienst beträgt 3.002.00 €.

Zu erst sind folgende Basis-Fragen zu klären:

  • Welche Steuerklasse gehört Thorsten Falle an? (Steuerklasse 1, siehe Steuerklassen)
  • Wie hoch ist der Kinderfreibetrag? (0, da kinderlos)

Jetzt wissen wir also, dass Herr Falle der Steuerklasse 1 angehört und über keinen Kinderfreibetrag verfügt. Nun nehmen wir die Lohnsteuertabelle zur Hilfe:

Lohnsteuertabelle (PDF - öffnet in neuem Fenster)

Lohnsteuertabelle geöffnet? Nun gehen wir wie folgt vor, um die entsprechenden Steuerabzüge herauszubekommen:

  • In welcher Zeile ist sein Bruttogehalt von 3.002 € enthalten? -> (ab) 3.000,00 € (Seite 102)
  • Steuerklasse 1 -> also ist die erste Zeile des entsprechenden Feldes relevant
  • Keine Kinderfreibeträge -> Wir lesen demnach die Werte aus der Spalte "0" ab.

Die konkreten Steuerabzüge


Demnach lassen sich also folgende Werte ablesen:


  • Lohnsteuer: 536,25
  • Solidaritätszuschlag: 29,49
  • Kirchensteuer: 42,89
  • Steuerabzüge gesamt: 608,63

608,63 € werden dem Herrn Falle also bereits von seinem Bruttogehalt von 3.002.00 € abgezogen. Damit aber nicht genug!

Im zweiten Teil dieses Beispiels werden die Sozialversicherungsabzüge behandelt.



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