Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Fallbeispiel Sozialversicherungen
Dieses Fallbeispiel knüpft an die Berechnung der Steuerabzüge an. Hier soll nun veranschaulicht werden, wie von einem Bruttogehalt die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungen berechnet werden und wie hoch damit letztendlich das auszuzahlende Nettogehalt ausfällt.
Beispielfall: Der IT-Techniker Thorsten Falle ist ledig und kinderlos. Er gehört der katholischen Kirche an und kommt aus Bayern. Sein Bruttoverdienst beträgt 3.002.00 €.
Hinweis: Alle angegebenen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen sind vom Stand 2009.
Folgende Fragen sollte man sich jetzt stellen:
Los geht's: Als Basis dient das Bruttogehalt von 3.002.00 €.
| Versicherung | Beitragssatz | Betrag | Arbeitnehmeranteil |
| Krankenversicherung | 14.0 % | 420.28 | 210.14 € (50 % von 420.28 €) + 27.01 € (0.9 % vom Brutto-Gehalt) = 237.15 € |
| Pflegeversicherung | 1.95 % | 58.54 | 29.27 € (50 % von 58.54 €) + 7.50 € (0.25 % vom Brutto-Gehalt) = 36.78 € (also 1.225 % vom Brutto-Gehalt) |
| Rentenversicherung | 19.9 % | 597.40 | 298.70 € (50 % von 597.40 €) |
| Arbeitslosenversicherung | 2.8 % | 84.06 | 42.03 € (50 % von 84.06 €) |
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung gesamt:
614.66 €
Anmerkungen zur Berechnung:
Aus dem ersten Teil dieses Beispiels (Steuerabzüge) erfahren wir, dass dem Herr Falle Steuern in Höhe von 608.63 € abgezogen werden.
Wie oben zu sehen ist, betragen die Abzüge aus den Sozialversicherungen: 614.66 €.
Es ergibt sich also folgendes Netto-Gehalt.
3.002.00 €
- 608.63 €
- 614.66 €
= 1778.71 €
Wer jetzt noch wissen will, wie das ganze verbucht wird, schaut sich diese Seite an: Verbuchung von Lohn und Gehalt