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Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Steuerklassen

Steuerklassen


Folgende Steuerklassen gibt es in Deutschland:

1 Arbeitnehmer, die nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden sind.
2 Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben und der Steuerklasse 1 angehören
3 Verheiratete, deren Gatte entweder keinen Arbeitslohn bezieht oder der Steuerklasse 5 angehört.
4 Verheiratete. Beide sind Erwerbstätig.
5 Verheiratete – beide sind Erwerbstätig. Einer der Ehegatten gehört – auf Antrag – zur Steuerklasse
6 Wenn ein Arbeitnehmer für mehrer Arbeitgeber tätig ist, gilt für jeden weiteren Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse 6

Wie hoch letztendlich die Steuerabzüge ausfallen, kann der Lohnsteuertabelle entnommen werden. Eine konkreter Fall zur Veranschaulichung der Steuerabzüge findet sich hier: Steuerabzüge



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