Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Steuerklassen
Folgende Steuerklassen gibt es in Deutschland:
| 1 | Arbeitnehmer, die nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden sind. |
| 2 | Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben und der Steuerklasse 1 angehören |
| 3 | Verheiratete, deren Gatte entweder keinen Arbeitslohn bezieht oder der Steuerklasse 5 angehört. |
| 4 | Verheiratete. Beide sind Erwerbstätig. |
| 5 | Verheiratete – beide sind Erwerbstätig. Einer der Ehegatten gehört – auf Antrag – zur Steuerklasse |
| 6 | Wenn ein Arbeitnehmer für mehrer Arbeitgeber tätig ist, gilt für jeden weiteren Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse 6 |
Wie hoch letztendlich die Steuerabzüge ausfallen, kann der Lohnsteuertabelle entnommen werden. Eine konkreter Fall zur Veranschaulichung der Steuerabzüge findet sich hier: Steuerabzüge