Lohnabzüge - Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt
Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers werden folgende Positionen abgezogen. Daraus ergibt sich das Nettogehalt – also der Betrag, welcher dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wird.
Bruttogehalt
- Steuern
- Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Sozialversicherung
= Nettogehalt
Die Lohnabzüge im Detail - die Steuern
Erstmal gilt es also herauszufinden, wie hoch der Steuerbetrag ist, der vom Bruttogehalt abgezogen wird. Dazu folgt erstmal ein wenig Theorie – der mittels Pfeil hervorgehobene Link zeigt ein konkretes Beispiel zur Berechnung der Steuerabzüge.
Lohnsteuer | Alle Einkünfte, die aus nicht selbständigen Tätigkeiten – also Arbeiten in einem Angestelltenverhältnis – hervorgehen, unterliegen der Lohnsteuer. Natürlich ist die Lohnsteuer nicht für alle gleich hoch – sie richtet sich nach: Höhe des Gehaltes, Steuerklasse, Freibeträge. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. |
Solidaritätszuschlag | Die Einheit zwischen der DDR und der BRD hat ein „bisschen“ was gekostet. Deswegen wird zur Finanzierung der deutschen Einheit seit 1995 der so genannte Solidaritätszuschlag erhoben. Diese beträgt 5.5 % von der Lohnsteuer. |
Kirchensteuer | Die Kirchensteuer ist natürlich nur zu entrichten, wenn Kirchenmitglied ist. Sie beträgt – in Bezug auf die Lohnsteuer: - In Bayern und Baden-Württemberg 8 % - in den restlichen Bundesländern 9 % |
Wie hoch letztendlich die Steuerabzüge ausfallen, kann der Lohnsteuertabelle entnommen werden. Eine komplette Lohnsteuertabelle ist auf folgender Website zu finden: Lohnsteuertabelle (externer Link - PDF). Die Verwendung dieser Tabelle wird in dem folgenen Fallbeispiel genauer erörtert.
Hier klicken für das Fallbeispiel zur Berechnung der Steuerabzüge
Die Lohnabzüge im Detail - die Sozialversicherungen
Es werden nicht nur Steuern vom Bruttogehalt abgezogen – den größten Teil machen die Sozialversicherungen aus. Natürlich ist es erstmal wichtig zu wissen, welche gesetzlichen Sozialversicherungen es in Deutschland überhaupt gibt:
Versicherung | Beitragssatz | Beitragsbemessungsgrenze |
Krankenversicherung | 15,5 % | 3750.00 € |
Pflegeversicherung | 1.95 % / 2.2 % | 3750.00 € |
Rentenversicherung | 19.9 % | West: 5.500,00 EUR € Ost: 4.650,00 € |
Arbeitslosenversicherung | 2.8 % | West: 5.500,00 € Ost: 4.650,00 € |
Nun gibt es für jede dieser Versicherung verschiedene Beitragssätze, die sich immer auf das Bruttogehalt beziehen. Auch einige Ausnahmen müsse beachtet werden. Hier erstmal zusammengefasst die wichtigsten Fakten:
- Basis der Berechnung: Das Bruttogehalt
- Die Sozialversicherungen werden zur Hälfte von Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt.
- Eine Berechnung erfolgt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Was ist das?)
Hier klicken für das Fallbeispiel: Abzug der Sozialversicherungs-Beiträge
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