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Arbeitslosenversicherung


Die Arbeitslosenversicherung stellt sicher, dass Personen, die sich auf der Suche nach einer Arbeitsstelle befinden, ein Einkommen erhalten. Die Zahlung vom Arbeitslosengeld ist zeitlich begrenzt.

Arbeitslosenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze


West: 5400 €
Ost: 4550 €

Arbeitslosenversicherung - Beitragssatz


2.8 %



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