Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung stellt sicher, dass Personen, die sich auf der Suche nach einer Arbeitsstelle befinden, ein Einkommen erhalten. Die Zahlung vom Arbeitslosengeld ist zeitlich begrenzt.
West: 5400 €
Ost: 4550 €
2.8 %