Beitragsbemessungsgrenze


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Ein wichtiger und oft umfangreicher Teil des betrieblichen Rechnungswesens beschäftigt sich mit den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter eines Unternehmens. In der Lohn- und Gehaltsrechnung wird dabei stets vom Bruttolohn ausgegangen.

Der Begriff Bruttolohn bedeutet dabei im Prinzip, dass verschiedene Faktoren von diesem Geldbetrag noch abgezogen werden, bevor der Arbeitnehmer eine Geldsumme bekommt, die ihm tatsächlich direkt zur Verfügung steht. Zu den Abzügen gehören die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Diese teilen sich in folgende vier Versicherungsbeiträge auf:


Diese gesetzlichen Versicherungsbeiträge werden in der Regel vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gemeinsam getragen. Sie werden anhand eines festgelegten Satzes prozentual berechnet und dann vom Bruttolohn abgezogen.

Eine Definition der Beitragsbemessungsgrenze

An dieser Stelle erlangt die Beitragsbemessungsgrenze Bedeutung. Diese Grenze ist ein von der Bundesregierung festgelegter Höchstbetrag des Einkommens, auf den sich diese Versicherungen prozentual beziehen. Das heißt, dass jeder Euro, den ein Arbeitnehmer über dieser Bemessungsgrenze hinaus verdient, bei der prozentualen Berechnung der Versicherungsbeiträge nicht mehr beachtet wird. Anders ausgedrückt ist das Einkommen eines Arbeitsnehmers bis zum festgelegten Höchstbetrag beitragspflichtig, alles darüber beitragsfrei. Ist der Bruttolohn eines Arbeitnehmers also höher als die vom Bund festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, wird diese als Berechnungsgrundlage genutzt und nicht der Bruttolohn.

Die zwei verschiedenen Werte der Beitragsbemessungsgrenze

Für die oben genannten Versicherungen gibt es jedoch nicht nur eine bundeseinheitliche Höchstgrenze. Generell gibt es zwei verschiedene Werte. So wird die Bemessungsgrenze folgendermaßen aufgeteilt

  • Höchstbetrag für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Höchstbetrag für Renten- und Arbeitslosenversicherung
    (Die Rentenversicherung wird hier noch in die gesetzliche und die knappschaftliche unterteilt)


Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich festgelegt und gilt für die neuen wie auch die alten Bundesländer. Bei der Rentenversicherung unterscheidet die Bunderegierung jedoch immer noch zwischen Ost und West. Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze in Abhängigkeit vom Lohnniveau und unter Beachtung von anderen wirtschaftlichen Faktoren neu ermittelt und durch die Bundesregierung veröffentlicht. Jedes Jahr ist sie ab dem 1. Januar gültig. Im Jahr 2017 gelten folgende Werte:


Höchstbetrag Rentenversicherung Ost: 5.700 Euro / Monat
Höchstbetrag Rentenversicherung West: 6.350 Euro / Monat
Gesetzliche Krankversicherung bundeseinheitlich: 52.200 Euro / Jahr

Abgrenzung der Begriffe Jahresentgeltgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Als Arbeitnehmer in Deutschland kann man sich auch privat versichern lassen. Damit dies möglich ist, muss das Einkommen im Jahr einen bestimmten Geldbetrag erreichen. Dieser Betrag wird Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresentgeltgrenze genannt. Ein Arbeitnehmer, der über diesem Betrag verdient, muss sich nicht mehr gesetzlich versichern lassen, sondern kann auf eine private Krankenversicherung zurückgreifen. Liegt der Betrag unter der Jahresentgeltgrenze, ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend.

Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze wie oben angegeben ist in erster Linie für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer relevant. Begründet ist sie durch das Sozialversicherungsrecht. Dieses regelt, dass die gesundheitliche Versicherung der deutschen Bevölkerung nach dem Solidaritätsprinzip zur Verfügung stehen muss.

Das bedeutet, dass es vor dem Gesetz irrelevant ist, ob eine Person gesund ist oder aufgrund von Krankheiten regelmäßig von medizinischen Leistungen abhängig ist. Jeder soll die gleichen Leistungen und den gleichen Service der Versicherungen in Anspruch nehmen können. Das wird in Deutschland gewährleistet, in dem jeder Einzelne – durch die Zahlung eines einkommensabhängigen Versicherungsbetrages – dazu beiträgt, dass es ein funktionierendes Sozialversicherungssystem gibt.

Kritik: Ist die Beitragsbemessungsgrenze eine faire Regelung?

Über die Fairness der Beitragsbemessungsgrenze gibt es politisch und gesellschaftlich Spaltungen. So entlastet die Bemessungsgrenze im Grunde genommen Besserverdiener, da der prozentuale Anteil am Bruttolohn bei deutlich höheren Löhnen tendenziell sinkt. Eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde Top-Verdiener und deren Arbeitgeber höher belasten.

An dieser Stelle scheiden sich die Geister: Ist es fairer, dass Besserverdiener das deutsche Sozialsystem auch stärker tragen? Oder sollte Gleichberechtigung auch bei der Sozialversicherung höchste Priorität haben?

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