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Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Pflegeversicherung

Pflegeversicherung


Wenn der Versicherte zu einem Pflegefall wird, kommt die Pflegeversicherung für die Kosten der Pflege auf.

Pflegeversicherung - Beitragsbemessungsgrenze


3675.00 € (Ost und West)

Pflegeversicherung - Beitragssatz


1.95 %, 2.2 % (wenn kinderlos)

Wenn der Versicherte kinderlos ist, erhöht sich der Beitragssatz der Pflegeversicherung auf 2.2 %. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich nur der Arbeitnehmeranteil erhöht. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur 0.975 % - der kinderlose Arbeitnehmer zahlt jedoch 1.225 % an die Pflegesicherung (0.975 % + 1.225 % = 2.2 %)



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