Pflegeversicherung


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Die Pflegeversicherung ist Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie greift, wenn Personen zur Bewältigung des Alltags auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es existieren hierbei unterschiedliche Pflegestufen, um die Zahlungen möglichst passgenau und kostengünstig organisieren zu können.

Warum wurde die Pflegeversicherung überhaupt eingeführt?

Die Pflegeversicherung ist die jüngste Versicherung im deutschen Sozialsystem. Notwendig war ihre Einführung vor allem aufgrund des demografischen Wandels. Die Anzahl der alten Menschen am Gesamtanteil in der Bevölkerung wird immer weiter steigen – und damit zwangsweise auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen. Diese Pflegebedürftigkeit bedeutet für die Betroffenen und auch die Angehörigen eine große Belastung, sowohl im psychischen und physischen als auch im finanziellen Sinne.

Weil es gleichzeitig immer weniger Kinder gibt, können diese nicht mehr für die Pflege der Eltern sorgen. Genau aus diesen beiden Gründen wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Sie soll für eine Grundabsicherung der Hilfsbedürftigen sorgen, um die Belastungen zumindest teilweise zu senken. Wer genau als pflegebedürftig gilt, wird immer im Einzelfall entschieden. Es existieren allerdings einige grundlegende Aspekte, welche die Pflegebedürftigkeit kennzeichnen:

  • Körperliche, geistige oder seelische Krankheit / Behinderung
  • Durch diese Krankheit ist es nicht möglich, den Alltag zu bewältigen
  • Die Einschränkung bleibt auf Dauer oder zumindest für sechs Maße bestehen
  • Es muss bei mindestens zwei der im Gesetz genannten Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung, hauswirtschaftlichen Versorgung oder Körperpflege Hilfe benötigt werden

Pflegestufen der Pflegeversicherung

Im deutschen System existieren insgesamt drei Pflegestufen. Diese unterscheiden sich bezüglich der Höhe der Zahlungen, welche die Pflegeversicherung leistet. Bereits die Pflegestufe I geht von einer erheblichen Pflegebedürftigkeit aus. Der durchschnittliche Hilfebedarf liegt bei mindestens 90 Minuten pro Tag. Davon entfallen 45 Minuten auf die Grundpflege wie das Duschen, Waschen oder das Essen. Weitere 45 entfallen auf die hauswirtschaftliche Versorgung, wozu etwa das Waschen von Wäsche zählt.

Pflegestufe II sieht einen Hilfsbedarf von mindestens 180 Minuten am Tag vor. Es handelt sich bereits um den Fall schwerer Pflegebedürftigkeit, bei der die betreffende Person kaum noch Aufgaben selbst übernehmen kann. Für die hauswirtschaftliche Versorgung werden täglich mindestens 60 Minuten aufgewendet, wobei die Zeit auch gebündelt an einigen Tagen der Woche aufgerechnet werden kann. Weitere 120 Minuten fallen bereits für die einfache Grundpflege der Person an.

Schließlich ist Pflegestufe III als schwerste Pflegebedürftigkeit zu bezeichnen. Insgesamt 300 Minuten pro Tag muss der Bedürftige unterstützt werden, um den Alltag bewältigen zu können. Die Grundpflege dauert vier Stunden, die hauswirtschaftliche Versorgung genau wie in Pflegestufe II 60 Minuten. Zusätzlich muss auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr eine gewisse regelmäßige Grundpflege stattfinden.

Leistungen der Pflegeversicherung

Grundsätzlich wirkt die Pflegeversicherung daraufhin, dass die Pflegebedürftigkeit vermieden wird. Das soll durch einen Mix aus Prävention, medizinischer Behandlung und Rehabilitation geschehen. Zusätzlich ist ambulante Pflege der teilstationären oder vollstationären Pflege stets vorzuziehen. Auch die Kurzzeitpflege wird häufig eingesetzt, um Bedürftige wieder in das Alltagsleben zu integrieren.

In den meisten Fällen und gerade bei älteren Personen ist das allerdings nicht möglich. Dann zahlt die Versicherung auch bis an das Lebensende des Betroffenen. Die Höhe der Zahlungen hängt direkt von der Pflegestufe ab. Zusätzlich wird überprüft, ob die Person Anzeichen von Demenz aufweist, was für eine weitere Erhöhung der Zahlungen sorgt. Diese liegen seit dem 01. Januar 2015 zwischen 244 und 728 Euro im Monat, wobei die Zahlungen regelmäßig erhöht und der Inflation angepasst werden.

Finanzierung der Pflegeversicherung

Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden grundsätzlich komplett über Beiträge finanziert, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese teilen. Das Prinzip ist dasselbe, wie bei Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung auch. Die aktuellen Beitragssätze liegen bei rund 2,35 Prozent, der Arbeitnehmer zahl davon exakt die Hälfte. In regelmäßigen Abständen werden diese jedoch erhöht, um den gestiegenen Kosten der Pflegeversicherung gerecht zu werden. Insbesondere durch den bereits angesprochenen, demografischen Wandel steigen die Ausgaben stetig.

Mittlerweile kann die Finanzierung nicht mehr ausschließlich über die Beiträge erfolgen. Der Pflegebedürftige oder vielmehr dessen Familie muss einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Pflegeversicherung wird daher oft auch als Kernsicherungssystem bezeichnet, weil sie nur für die absolute Grundabsicherung sorgt. Der Beitragssatz müsste deutlich erhöht werden, um dieses Problem zu umgehen, was sich in der politischen Praxis allerdings schwierig gestaltet.

Seit einiger Zeit wird daher zusätzlich versucht, die Finanzierungslücke über die private Pflegeversicherung zu schließen. Das Modell funktioniert ähnlich wie bei der Rentenversicherung, wo die gesetzliche Versicherung ebenfalls nicht mehr ausreicht, um alle notwendigen Kosten zu decken. Während des Berufslebens zahlt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich Beiträge in die private Pflegeversicherung ein. Im Falle der Pflegebedürftigkeit erhält er bzw. seine Angehörigen dann nicht nur den gesetzlichen Beitrag, sondern auch die Zahlungen aus der privaten Kasse.

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