Krankenversicherung


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Die Krankenversicherung dient dazu, das Risiko der Folgen einer Krankheit abzumildern. Das gilt sowohl im finanziellen als auch im gesundheitlichen Sinne. Das deutsche Krankenversicherungssystem ist das älteste der Welt und geht bereits auf den Staatsmann Otto von Bismarck zurück. Seitdem wurde die Krankenversicherung allerdings stark verändert, was beispielsweise die Unterteilung in den gesetzlichen und den privaten Teil betrifft.

Geschichte der Krankenversicherung

Bereits im Jahr 1883 wurde in Deutschland eine verpflichtende Krankenversicherung eingeführt, die unter anderem auch eine Unfall-, Pensions- und Invalidenversicherung miteinschloss. Bismarcks Ziel war es, die Krankenversicherung vor allem der Arbeiterschicht zugänglich zu machen. Nach und nach wurden weitere Teile der Bevölkerung inkludiert.

Die Finanzierung der Krankenversicherung erfolgte damals aus einer Mischung aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Zusätzlich bezuschusste die Regierung die Krankenkassen, da diese die hohen Kosten nicht alleine tragen konnten. Schon früh wurde die Unterteilung in die gesetzliche und private Krankenversicherung vorgenommen, die bis heute Bestand hat.

Die Krankenversicherung als Pflichtversicherung

Seit dem Jahr 2007 ist die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen in eine Pflichtversicherung umgeändert worden. Wer keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat – wie beispielswiese Beihilfe, private Krankenversicherung oder Heilfürsorge – muss sich gesetzlich versichern lassen. Es existieren allerdings eine weitere Ausnahme: Selbstständige müssen sich nicht versichern.

Entsprechend besteht für gesetzliche Krankenkassen eine Pflicht dazu, die Versicherungsnehmer auch tatsächlich aufzunehmen. Wer laut Gesetz versicherungspflichtig ist, erhält also immer einen Anspruch auf die Mitgliedschaft in der Kasse. Private Krankenversicherungen können Anträge hingegen auch ablehnen, wobei die jeweiligen Ablehnungen begründet sein müssen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) macht den größten Teil der Krankenversicherung in Deutschland aus. Sie ist zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung der fünfte Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Mitglieder sind zum Großteil Arbeitnehmer, die wie erwähnt in der Regel pflichtversichert sind. Es ist allerdings auch für Selbstständige möglich, sich freiwillig versichern zu lassen.

Die Finanzierung der Krankenkassen erfolgt aus Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Zusätzlich erheben die Versicherer einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Die Aufnahme von Darlehen ist den Kassen explizit nicht gestattet. Die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds werden fast ausschließlich über die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert, wobei der Bund jährlich zwischen 10 und 14 Milliarden Euro zuschießt.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) lässt sich gut mit der privaten Rentenversicherung vergleichen. Sie wird von privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten und richtet sich primär an Besserverdiener. In der Theorie kann allerdings jeder Arbeitnehmer Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen der privaten Vollversicherung und der privaten Zusatzversicherung. Erstere deckt den vollen Leistungsumfang einer Krankenversicherung ab. Bei der zweiten Variante sind die Versicherten hauptsächlich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Lediglich für besondere Leistungen werden Zusatzbeiträge bezahlt. Dabei kann es sich beispielsweise um das Anrecht auf ein Einzelzimmer oder die Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus handeln.

Die Finanzierung der privaten Krankenkassen erfolgt komplett über die Beiträge der Mitglieder. Deren Höhe orientiert sich an denen, der gesetzlichen Kassen, kann aber auch abweichen. Staatliche Zuschüsse oder andere Leistungen erhalten die privaten Versicherer ausdrücklich nicht.

Die Leistungen der Krankenversicherung

Was die Krankenkasse zu leisten hat, ist im Fünften Sozialgesetzbuch genau festgeschrieben. Die Regelungen betreffen aber ausschließlich die gesetzlichen Kassen. Private Versicherer liefern darüber hinaus weitere Serviceleistungen, die oftmals vor allem die Behandlung von Zahnproblemen betreffen. Zudem profitieren privat versicherte Personen generell von einer besseren medizinischen Behandlung, was oftmals für Kritik sorgt. So bekommen die Versicherten deutlich schneller Termine bei Spezialisten und auch im Krankenhaus gehört die Chefarzt-Behandlung zum Standard. Nichtsdestotrotz bietet auch die gesetzliche Krankenversicherung zahlreiche Leistungen:


  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, vor allem im Kindesalter.
  • Durch Gesundheitsuntersuchungen sollen Krankheiten möglichst früh erkannt werden, um anschließend hohe Heilungschancen zu gewährleisten.
  • Der Großteil der Leistungen erfolgt allerdings beim Eintreten einer Krankheit. Die Behandlung beim Hausarzt, im Krankenhaus oder bei spezialisierten Fachärzten ist in der Versicherung inklusive. Auch anschließende Reha-Maßnahmen und weiterführende Behandlungen werden von der Kasse übernommen.
  • Das Krankengeld wird von der Krankenkasse bis zu 1,5 Jahren bezahlt. Es entlastet den Arbeitgeber, liegt aber nicht immer bei der vollen Höhe des regulären Gehalts.
  • Transporte zum Krankenhaus werden ebenfalls von der Krankenversicherung bezahlt.
  • Während der Schwangerschaft und bei der Mutterschaft erhalten Frauen eine komplette ärztliche Betreuung. Diese umfasst sowohl die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln als auch die Durchführung der Entbindung.
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