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Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge » Krankenversicherung

Krankenversicherung


Eine Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten auf, die entstehen, wenn der Versicherte einen Unfall hatte oder erkrankt ist. Man unterscheidet in private und gesetzliche Krankenversicherungen.

Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze


3675.00 € (Ost und West)

Krankenversicherung - Beitragssatz


14,9 %

In der Lohnabrechnung ist bei diesem Beitragssatz allerdings noch entscheidend, dass diese 14.9 % bereits 0.9 % (für Zahnersatz und Krankengeld) enthalten, die nur vom Arbeitnehmer getragen werden. Bei der Berechnung der Krankenversicherungs-Anteil des Arbeitgebers muss man also 14 % als Beitragssatz wählen.



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