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Eine Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten auf, die entstehen, wenn der Versicherte einen Unfall hatte oder erkrankt ist. Man unterscheidet in private und gesetzliche Krankenversicherungen.
3675.00 € (Ost und West)
14,9 %
In der Lohnabrechnung ist bei diesem Beitragssatz allerdings noch entscheidend,
dass diese 14.9 % bereits 0.9 % (für Zahnersatz und Krankengeld) enthalten, die nur vom Arbeitnehmer getragen werden. Bei der Berechnung der Krankenversicherungs-Anteil des Arbeitgebers muss man also 14 % als Beitragssatz wählen.