Rechnungswesen » Jahresabschluss » Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Rechnungsabgrenzungen benötigt, bei denen sozusagen im Voraus eine Zahlung geleistet wurde. Gucken wir uns mal ein Beispiel an...
Nehmen wir an, die Firma "Pass-Gut-Auf GmbH" (mal ein ganz kreativer Name ;-)) erstellt ihre Bilanz zum 31. Dezember.
Die Haftpflichtversicherung in Höhe von 360,00 Euro wird jedes Jahr am 1. August fällig. Eine Jahresprämie in Höhe von 360,00 Euro bedeutet eine monatliche Prämie von 30,00 Euro.
Wenn am 1. August eine Prämie von 360,00 Euro für ein Jahr bezahlt wird, ist davon der Anteil für die Monate Januar bis Juli des Folgejahres, also für sieben Monate, über die aktive Rechnungsabgrenzung abzugrenzen.
Die Buchungen am 1. August lauten:
Am 31. Dezember sind 210,00 Euro für "Aktive Rechnungsabgrenzung" ausgewiesen.
Per 1. Januar wird dieser Posten mit folgendem Buchungssatz wieder aufgelöst:
Weiter geht es mit dem passiven Rechnungsabrenzungsposten.