Rechnungswesen » Jahresabschluss » Rückstellungsarten
Pensionsrückstellungen (Kontenklasse 37…)
Bei dieser Art von Rückstellung handelt es sich um Verpflichtungen zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 6 EStG, § 266 Abs. 3 HGB) vom Unternehmen für seine Mitarbeiter. Hierbei kann das Unternehmen nicht genau festlegen, ob und wann eine Zahlung erfolgt und wie hoch diese sein wird.
Steuerrückstellungen (Kontenklasse 38…)
Als Steuerrückstellung werden Steuern angesehen, die im abgeschlossenen Geschäftsjahr in ihrer Höhe noch unbekannt sind (§ 274 Abs. 1 HGB).
Sonstige Rückstellungen (Kontenklasse 39…)
In diesen Posten werden alle Rückstellungen eingeordnet, bei denen es sich nicht um Pensions- oder Steuerrückstellungen handelt. Die wichtigsten dabei sind: