Das Rechnungswesen-Portal für Schüler / Studenten
  • Rechnungswesen
  • BWL & VWL
  • Lexikon
  • Finanzen
Rechnungswesen
  • Grundlagen
  • Übungsaufgaben
  • Nachhilfe Videos
  • Rechnungswesen Bücher
  • Kaufmännisches Rechnen
Finanzbuchhaltung
  • Buchführung Grundlagen
  • Abschreibungen
  • Buchungen
  • Gewinn / Verlustrechnung
  • Lohn und Gehalt
  • Steuern
  • Jahresabschluss
Kosten Leistungsrechnung
  • KLR Grundlagen
  • Kostenartenrechnung
  • Kostenstellenrechnung
  • Kostenträgerrechnung
  • Abgrenzungsrechnung
Investition / Finanzierung
  • Investition / Finanzierung
Business / Praxis
  • Weiterbildung / Fernstudium
  • Buchhaltungssoftware
  • Controlling

Blog
Bildungs-Links
Sitemap
Impressum

Rechnungswesen » Jahresabschluss » Rückstellungsarten

Rückstellungsarten


Pensionsrückstellungen (Kontenklasse 37…)
Bei dieser Art von Rückstellung handelt es sich um Verpflichtungen zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 6 EStG, § 266 Abs. 3 HGB) vom Unternehmen für seine Mitarbeiter. Hierbei kann das Unternehmen nicht genau festlegen, ob und wann eine Zahlung erfolgt und wie hoch diese sein wird.

Steuerrückstellungen (Kontenklasse 38…)
Als Steuerrückstellung werden Steuern angesehen, die im abgeschlossenen Geschäftsjahr in ihrer Höhe noch unbekannt sind (§ 274 Abs. 1 HGB).

Sonstige Rückstellungen (Kontenklasse 39…)
In diesen Posten werden alle Rückstellungen eingeordnet, bei denen es sich nicht um Pensions- oder Steuerrückstellungen handelt. Die wichtigsten dabei sind:

  • Drohverlustrückstellung
    ls Drohverlustrückstellungen werden Verluste aus sog. schwebenden Geschäften bezeichnet, also Geschäfte, deren Verträge von keiner Partei unterzeichnet wurde. Aber Achtung: Drohverlustrückstellungen dürfen nur in der Handelsbilanz passiviert werden.
  • Garantierückstellung
    Diese Rückstellungen können aufgrund ungewisser Inanspruchnahme passiviert werden. Hier ist es möglich, dass das Vertragspartner u. U. einen Gewährleistungsanspruch stellt, den das Unternehmen nicht abschätzen kann.
  • Prozesskostenrückstellung
    Dabei handelt es sich um Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Gerichtsverfahren; also Verfahren, bei denen noch kein Urteil gesprochen wurde.
  • Aufwandsrückstellungen
    Bei Aufwandsrückstellungen handelt es sich um unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen. Wichtig dabei ist aber, dass die Instandhaltung innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss-Stichtag nachgeholt werden.



Abschreibungen
Lineare Abschreibung
Degressive AFA
Zeitbezogene Abschreibung

Formeln, Erklärungen und Beispielrechnungen
Du verstehst nix?
Probleme mit Rechnungswesen / Buchhaltung? Kostenloses Infomaterial anfordern!

Unterstützt uns!