Rechnungswesen » Grundlagen Buchführung » Buchungssatz
Der Buchungssatz. Es gibt eigentlich keine Rechnungswesen-Klausur, in welcher
man diesen nicht beherrschen muss. Für viele bleiben die Buchungssätze wohl für immer ein Mysterium - "Bank an Kasse", "Verbindlichkeiten an Bank" - hä?! Aber das muss nicht sein! Auf dieser Seite versuche ich, die Logik eines Buchungssatzes möglichst
einfach zu erklären. Dabei ist es ratsam, sich bereits die
Regeln der Buchführung durchgelesen zu haben.
Zuerst muss man sich merken, dass bei einem Buchungssatz immer gilt:
SOLL AN HABEN
Außerdem sollte man sich in der Finanzbuchhaltung von der Vorstellung lösen, dass HABEN etwas mit dem Verb "haben"
zu tun hat.
Verdeutlichen wir uns einen Buchungssatz an einem Beispiel:
Ein Unternehmen kauft Waren auf Ziel. Dies ist ein typischer Geschäftsfall.
Wenn man zu diesem Geschäftsfall einen Buchungssatz bilden soll, muss man sich folgende Fragen stellen:
Zu Punkt 3: Wer nicht verstanden hat, warum die Konten sich auf diesen Seiten
mehren bzw. mindern, sollte sich noch mal die Seite mit den Kontenarten anschauen.
Ein Buchungssatz bei dem zwei Konten betroffen sind (mindestens zwei müssen natürlich immer betroffen sein) heißt einfacher Buchungssatz. Ein Buchungssatz, der mehrere Konten berührt, nennt sich zusammengesetzter Buchungssatz.